Radau im Café Zwutschkerl: "Sie is söwa umgfoin"

Nach ein paar Vierterln kam es zur Streiterei (Symbolbild)
Das Café Zwutschkerl in Wien-Meidling ist nicht erst Kult, seit es regelmäßig in der ATV-Serie "Mein Gemeindebau" zu sehen ist. Das Zwutschkerl "is a Beisl, wia mas hoit kennt." Diese Beschreibung stammt vom 27-jährigen Angeklagten im Landesgericht für Strafsachen in Wien, der des Öfteren dort sein Bier nach der Arbeit genießt. Doch Anfang des Jahres soll es im Zwutschkerl zu einem unschönen Zwischenfall gekommen sein. Danach hatte seine Schwiegermutter einen gebrochenen Wirbel.
"Wie a Furie"
Der angeklagte Mann trank gerade sein Wieselburger, als die Schwiegermutter zu ihm kam. "De hot ma a Watschn gebn und gschimpft hot's mi. Du Oaschloch, du Trottl!" Grund sei gewesen, dass die Frau mit der Beziehung zur Tochter nicht einverstanden gewesen sei.
"Du nutzt mei Tochter nur aus!", warf sie ihm an den Kopf. "Sie is wie a Furie ins Lokal gestürmt und hat begonnen, auf eam zu pratzerln", schildert ein Zeuge.
Wenig später fiel die Frau nach hinten, landete auf dem Rücken und zog sich eine schwere Verletzung zu. Wie es dazu kam, dazu gibt es mehrere, unterschiedliche Schilderungen - was möglicherweise auch daran liegt, dass das Zwutschkerl durch seine moderaten Getränkepreise glänzt (die Flasche Bier unter 3 Euro). "Sie hot g'mant, ich hob's gstessn. Des stimmt net, sie is söwa umgfoin", sagt der Angeklagte. Als er an der Schwiegermutter vorbeiging, seien noch 10, 20 Zentimeter Platz gewesen, beteuert er und versucht die Distanz zu zeigen: Er streckt beide Arme aus. "So vü locker."
"Also eine Schwalbe?", versucht Richter Gerald Wagner zu ergründen. "Jo genau", pflichtet ihm der Angeklagte bei. Die Frau sei aufgrund ihres Alkoholkonsums gefallen, meint er. "Elf, zwölf Spritzer waren das locker."
Als Zeugin ist auch die damalige Freundin des Mannes geladen. Sie hatte die Anzeige bei der Polizei erstattet. "Des kommt net von mir direkt, wenn ich ehrlich bin", erklärt sie. "Wenn's nach mir ginge, hätte ich keine Anzeige gemacht. Das ging alles von meiner Mutter aus. Sie hat einen Hass auf ihn." Mittlerweile sei sie mit dem Angeklagten auch wieder zusammen. Die Mutter habe sich provokant vor ihn gestellt und ihm den Weg versperrt, erklärt sie jetzt vor Gericht.
Die doch-wieder-Schwiegermutter plagen Erinnerungslücken. "Genau kann i mi nimmer erinnern, aber ich hab an Streit mit ihm gehabt wegen meiner Tochter. Sie ist ja so leichtgläubig." Sie habe ihn aufgefordert, die junge Frau in Ruhe zu lassen. "Do hot a mir an Stessa geben und i bin aufn Beton g'flogn." Dass der Schwiegersohn im Gerichtssaal anwesend ist, erfreut sie wenig. "I sog afoch goa nix mehr, wonn er do locht", echauffiert sie sich.
"A paar Glasln hoit"
Am Alkoholkonsum, so beteuert sie, könne der Sturz nicht gelegen haben. "I trink net so vü. Nua Alm-Weiß. A paar Glasln hoit." Wie viele, fragt der Richter nach. " Vielleicht sechs oder sieben. Und Wein vertrog i", beteuert sie. "I kumm aus ana Weingegend."
Dass sie dem Schwiegersohn zuvor eine Watschn verpasst hat, gibt sie zu. "Aber ich hab Arthrose. I hob jo ka Kraft in die Finger. Des woa a Tatschgerl." "Liebevoll?", versucht Richter Wagner die Intensität des Schlags zu ergründen. "Na liebevoll wird's net g'wesn sein!"
Abgang mit Ansage
Als der Anwalt des Schwiegersohns beginnt, seine Fragen zu stellen, reicht es der Frau. "Sie müssen bleiben", versucht sie der Richter einzubremsen. "Goa nix muass i, sterben muass i", erklärt sie und verlässt den Verhandlungssaal.
Auch eine Tierquälerei wird dem Angeklagten vorgeworfen - er soll den Jack Russel Terrier seiner damaligen Freundin geschlagen haben. "Wie i hamkommen bin, hot er glaubt, i bin a Einbrecher und hot mi bissn", erzählt der Mann. Er habe ihn nur weggestoßen und versucht, ihn mit einer Stange auf Abstand zu halten.
Der Vorwurf der Tierquälerei ist vor Gericht schnell vom Tisch. Es gibt einen Freispruch.
Bei der schweren Körperverletzung ist die Sache etwas komplizierter. "Angesichts dessen, dass eh jeder etwas anderes sagt, kann es passiert sein", gesteht der Angeklagte schließlich zu.
Das kommt ihm vor Gericht zugute. Statt einer Verurteilung gibt es eine Diversion. 400 Euro muss er zahlen. "Sonst sehen wir uns wieder", kündigt der Richter an. "Na, mia segn uns nimma", verspricht der Angeklagte.
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