Notwehr-Urteil in Wien: Freispruch nach Schuss in den Kopf
Opfer wurde verletzt (Symbolbild).
Weil er einem 17-Jährigen am 15. März 2026 in Wien-Liesing mit einer Gaspistole eine Stahlkugel in den Kopf geschossen hatte, ist am Montag am Landesgericht gegen einen 20 Jahre alten Burschen verhandelt worden. „Es war eine klassische Notwehrsituation“, sagte Verteidiger Johannes Maximilian Fuchs eingangs der Verhandlung.
Ein Schöffensenat kam am Ende zum selben Schluss und sprach den Angeklagten von der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung frei.
Der Angeklagte und das spätere Opfer waren bis Anfang März befreundet. Dann borgte sich der 17-Jährige 200 Euro aus, „um sich neue Klamotten kaufen zu können“, wie der 20-Jährige dem Gericht erläuterte. Als er sein Geld zurückhaben wollte, habe ihn der 17-Jährige mit einem großen Messer bedroht: „Ich habe eine Angst entwickelt, überhaupt rauszugehen.“ Daher habe er sich von einem Freund eine Gaspistole besorgt und Stahlkugeln mit einem Durchmesser von vier Millimetern gekauft.
Die damit geladene Gaspistole nahm der 20-Jährige mit, als der 17-Jährige ihn per Sprachnachricht („Du kriegst dein Geld nicht, du Hurensohn! Komm kämpfen, eins gegen eins!“) zu einem Treffen am Maurer Hauptplatz bestellte, wo dann auch der Bruder des 17-Jährigen zugegen war. Dort sei er wieder mit einem Messer bedroht worden, berichtete der Angeklagte. Er habe mit der Gaspistole zwei Mal in die Luft geschossen und sei davon gelaufen.
„Dann ist mir der Atem ausgegangen“
Die Brüder hätten ihn allerdings verfolgt: „Dann ist mir der Atem ausgegangen. Ich habe keine Luft mehr bekommen. Mir ist schon schwindlig geworden. Ich hab' schon so schwarze Sterne gesehen." Da habe er noch zwei Schüsse abgegeben.
Einer traf den 17-Jährigen an der linken Schläfe. “Das Projektil ist im Schädel stecken geblieben. Es hat eine offene, blutende Wunde gegeben. Die Verletzung war ihrem Grade nach nicht schwer, aber das Projektil musste im AKH operativ entfernt werden", verriet der Staatsanwalt den Schöffen.
Nach dem Treffer sei er zu einer nahe gelegenen Bushaltestelle gelaufen und in den Bus eingestiegen. “Ich hab' dem Fahrer gesagt, er soll die Türen schließen und losfahren", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Buschauffeur bestätigte das als Zeuge.
Bedingte Haft für Schwindel mit weißem Pulver
Das Gericht billigte dem 20-Jährigen die geltend gemachte Notwehr zu. Ganz ungeschoren kam er allerdings nicht davon. Weil er einem Mädchen vermeintliches Kokain um 120 Euro verkauft hatte, wurde er wegen Betrugs zu drei Monaten bedingt verurteilt.
Beim weißen Pulver hatte es sich um Snus gehandelt. Die Bewährungsstrafe und der Freispruch sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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