Falsche Polizisten zockten ab: Schaden in Millionenhöhe

"Polizeitrick" führte dazu, dass Unsummen an Geld und Schmuck herausgegeben wurden. Hintermänner dürften in der Türkei sitzen.
Angeklagter und Justizwachebeamte gehen Stiegen hinunter.

Ein 40-jähriger Türke muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Zwei Mal ist er schon verurteilt, wegen Waffenbesitz und Körperverletzung. 

Er kommt aus der U-Haft, helles Kurzarm-Polo, dunkle Hose, begleitet nur von einer Justizwachebeamtin. Noch vor der Verhandlung redet der Verteidiger dem Angeklagten ins Gewissen, er solle "ein reumütiges Geständnis ablegen". 

Mitläufer vor Gericht, Hintermänner in der Türkei

Zuvor bringt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Anklage vor. Bei dem Türken handelt sich sich wohl um einen Mitläufer, einige Köpfe der "Polizeitrick-Bande" sind bereits - nicht rechtskräftig - verurteilt. Hintermänner in der Türkei dürfte es weiter geben. 

"Die Bande hat als falsche Polizisten hauptsächlich in Wien hochbetagte Pensionisten um ihre Lebensersparnisse gebracht", fasst der Staatsanwalt zusammen. "Mitarbeiter in einem Callcenter in der Türkei rufen gezielt alte Menschen an und erzählen ihnen von Einbrechern und korrupten Bankbeamten", erläutert er den Ablauf. 

Eine Million Euro von einem einzigen Opfer

Ein Opfer hat rund eine Million Euro verloren, der Angeklagte habe dabei Botendienste verrichtet und sei als Aufpasser engagiert gewesen. Er habe das Opfer observiert und die Beute an Hintermänner weitergeleitet, die diese in die Türkei transferiert hätten, "wo wir keinen Zugriff mehr auf das Geld haben", betont der Ankläger.

Er sei auch in einen wohl fingierten Handtaschenraub der alten Dame involviert gewesen. Sein Verteidiger sagt nur kurz, dass sich der Angeklagte umfassend schuldig bekenne.

Geständnis oder nicht, das bleibt hier die Frage

Aber der Angeklagte sagt dann doch: "Ich bin unschuldig und nur teilweise geständig." Nach ein paar Minuten der Einvernahme durch den Richter insistiert der Verteidiger beim Angeklagten, er solle sich doch schuldig bekennen. Jetzt schwenkt dieser um: "Ja, ich bin schuldig."

In der weiteren Einvernahme klingt die Verantwortung aber wieder anders. Denn er sei als Security zum Schutz der alten Dame engagiert gewesen, versichert er. 

Das gelte auch für den Handtaschenraub: Den habe er verhindert, sagt er. „Die Tasche wurde dann der Frau ins Haus gebracht“, sagt er, und zwar von einem bereits verurteilten Komplizen. 

"Ich dachte, ich arbeite als Security"

Was die Bande vorgehabt hatte, hätte er nicht gewusst. „Aber was haben Sie geglaubt?“, fragt der Richter nach. „Ich dachte, ich werde als Security arbeiten“, versichert er. Er habe geglaubt, es gehe um rivalisierende Gruppen. 

Dann kommen kuriose Details zur Sprache, der Angeklagte soll in einer Einvernahme von Geldwäsche geredet haben. „Das habe ich nie gesagt, ich schwöre“, antwortet er. Der Richter kontert: „Seien Sie vorsichtig mit Schwören.“

"Ich habe nicht gewusst, was die Männer machen"

Nach den Aussagen sagt der Richter verwundert: „Also haben Sie nichts gemacht?“ - „Nein, ich war dabei, aber ich habe nicht gewusst, was die Männer gemacht haben.“ 

Auch bei dem „Raub“ kann der Staatsanwalt den Aussagen des Angeklagten kaum folgen. Denn diese stehen nicht im Einklang mit dem, was er vor der Polizei zu Protokoll gegeben hat. 

Dann fragt der Anwalt erneut nach: "Wissen Sie, was in der Anklage steht? Sie haben sich schuldig bekannt.“ "Ja", antwortet der Angeklagte.

Richter glaubt verurteilten Zeugen

Die beiden Zeugen - zwei bereits nicht rechtskräftig verurteilte Komplizen - können die Version des Angeklagten nicht bestätigen. Im Gegenteil: "Der Angeklagte wusste von Anfang an, worum es geht."

Der Richter glaubt dem Zeugen, der Angeklagte beteuert: „Ich habe nichts gewusst.“ 

Aber auch der zweite Zeuge bleibt dabei: Er habe gewusst, worum es eigentlich geht. Nämlich darum, alte Frauen um ihr Erspartes zu bringen. 

Davon geht auch der Kriminalbeamte aus, der ebenfalls befragt wird. "Aufgrund der Einvernahmen und einer DNA-Spur auf der Handtasche und der Rufdatenauswertung sind wir auf ihn gekommen", erläutert er. 

Der Handtaschenraub war fingiert, sagt der Polizist. Dass die gerade zufällig dort sind, als der Frau die Handtasche geraubt wird, könne gar nichts anderes bedeuten. 

Der Richter sagt: „Der Angeklagte meint, er hätte die Frau beschützt.“ Darauf kann der Kriminalbeamte nur lachen. 

Urteil gibt es keines für den mutmaßlichen Mitläufer, denn ein wichtiger Zeuge ist einfach nicht erschien. Die Verhandlung wurde auf den 28. Mai vertagt. 

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