"Der klassische Pädophile bin ich nicht"
Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag ein 53-jähriger Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte sechs Tage, nachdem er bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, im Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus an zwei Buben im Alter von neun und zwölf Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen. Als er das am selben Ort bei zwei 14-Jährigen wiederholen wollte, stellten ihm diese eine Falle und sorgten dafür, dass er von der Polizei festgenommen werden konnte.
Zusätzlich wurde der nicht weniger als 46 Mal, großteils einschlägig vorbestrafte Sex-Täter von einem Schöffensenat (Vorsitz: Susanne Lehr) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die pädophile Neigung des Mannes sei "ganz zweifellos" als höhergradige geistig-seelische Abnormität anzusehen, hatte der vom Gericht bestellte Sachverständige Karl Dantendorfer in seinem Gutachten ausgeführt. Ohne entsprechende therapeutische bzw. medikamentöse Behandlung sei mit der neuerlichen Begehung von Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen. "Die Rückfallgefahr ist extrem hoch", warnte Dantendorfer.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Damit ist gesichert, dass der 53-Jährige auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zeitlich unbefristet in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann, falls er von Sachverständigen weiter als gefährlich eingeschätzt wird.
Missverständnis führte zu Entlassung
Der Mann war im Jahr 2007 vom Landesgericht Innsbruck wegen geschlechtlicher Handlungen mit minderjährigen Buben zu vier Jahren verurteilt und bereits damals in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Aus dieser wurde er im Dezember 2012 vom Wiener Straflandesgericht bedingt entlassen, wobei der nunmehrige psychiatrische Sachverständige das wörtlich als "Missverständnis" bezeichnete: Die Gefängnistore hatten sich trotz einer negativen Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) geöffnet. Während ein Gutachter den 53-Jährigen damals für nach wie vor gefährlich hielt, betrachtete ein zweiter seine Entlassung als gerechtfertigt, weil es bei Freigängen zu keinen Zwischenfällen bzw. strafbaren Handlungen gekommen sei.
Zehn Euro für sexuelle Handlungen
Der 53-Jährige durfte am 21. Dezember seine Zelle verlassen. Er bezog ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Am 27. Dezember sprach er in der Nähe der Lugner City zwei Minderjährige an, ob er für zehn Euro an ihnen geschlechtliche Handlungen vornehmen dürfe. Die neun und zwölf Jahre alten Buben nahmen das Geld und ließen den Mann gewähren. Als er am 2. Jänner neuerlich im Vogelweidpark auf zwei 14-Jährige zuging und wieder mit Geld lockte, lehnten diese ab, gaben aber vor, am nächsten Tag einen Freund mitzubringen, der die vom Mann erwünschten Handlungen zulassen werde.
Als der Mann tags darauf den Park aufsuchte, wurde er bereits von der Polizei erwartet. Die zwei 14-Jährigen hatten diese unmittelbar nach der Begegnung mit dem 53-Jährigen verständigt.
"Der klassische Pädophile bin ich nicht, aber zu 30 Prozent hab ich's schon. Ich such' nicht die kleinen Buben. Die finden mich", hatte der 53-Jährige dem Schöffensenat erklärt. Allerdings räumte er ein, es sei "schändlich, was ich gemacht habe".
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