Schäferhund im Auto gelassen: Hohe Geldstrafe
Ein Prozess am Wiener Verwaltungsgericht brachte teils Skurriles zutage – und einer Wienerin nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit eine hohe Geldstrafe. Die Frau hatte ihren damals vierjährigen Schäferhund allein im Fahrzeug in der Bundeshauptstadt zurückgelassen und war knapp eineinhalb Stunden ins Fitnesscenter trainieren gegangen. Bis sie die Polizei aus der Kraftkammer holte, um den Hund aus seiner misslichen Lage zu befreien.
Hund "desinteressiert"
Das war am 7. Juli 2013; damals hatte es heiße 29 Grad. Die Frau ließ ein Fenster zwei bis drei Zentimeter offen, kühlte den Wagen mit Klimaanlage herunter und stellte das Fahrzeug in den Schatten.
Während die Hundebesitzerin trainierte, alarmierten Passanten die Polizei. Die Beamten klopften an die Scheibe, doch das Tier reagierte nicht darauf. Weil der Hund so gelitten hat, tippt die Polizei. Das Frauchen entgegnete, ihr Schäfer hätte einfach "vollkommenes Desinteresse" an den beiden Beamten gezeigt. Die genaue Motivlage des Vierbeiners blieb naturgemäß auch im Verlauf des Prozesses ungeklärt.
Der Wienerin flatterte wenige Wochen nach dem Zwischenfall eine Strafverfügung mit einer hohen Geldbuße ins Haus. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wurden ihr 2000 Euro Bußgeld aufgebrummt. Obwohl ein Tierarzt eine halbe Stunde nach dem Vorfall keinerlei Symptome für irgendein Leiden des Hundes feststellen konnte. Das Tier hatte sogar eine Wasserschüssel im Wagen gehabt.
Globalstrahlung
Die Frau legte Berufung ein, und im folgenden Prozess wurde der Vorfall genauestens durchleuchtet. Dem Sachverständigenurteil etwa ist zu entnehmen, dass selbst ein fünf Zentimeter heruntergekurbeltes Fenster nur einen sehr geringen Einfluss auf die Temperatur im Wageninneren hat.
Die "Globalstrahlungssumme" der Sonne – so der Fachausdruck – betrug an dem besagten Tag 172 Joule pro Zentimeter, was den Innenraum auf 40 Grad (unten im Fahrgastraum) und 50 Grad (auf Kopfhöhe) erwärmte. Durch diese Hitze sei die Körpertemperatur des Hundes stark angestiegen, was ab etwa 42 Grad mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit tödliche Folgen hätte haben können.
400 Hechler pro Minute
Der Schäferhund musste laut Gutachten rund 20 Minuten lang etwa 400-mal pro Minute hecheln. Das Urteil des Tierarztes könnte korrekt sein; eine schwere Angst des Hundes kann man verneinen, hieß es in dem Urteil, für das sogar die Windgeschwindigkeit am Tattag ermittelt wurde. Dennoch brachte am Schluss ein Vertreter der Tierschutz-Ombudsstelle vor, dass der Hund ungerechtfertigtes Leiden erlitten habe.
Für eine Verurteilung reichte es am Ende aus, dass die Frau fahrlässig gehandelt hatte und sie mit auffallender Sorglosigkeit (...) hinsichtlich möglicher Konsequenzen für den Hund vorging.
Dennoch wurde die Strafe von 2000 auf 850 Euro herabgesetzt.
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