Mordversuch mit Jagdmesser in Wiener WG: Gutachten bringt Wende
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Zusammenfassung
- Psychiatrisches Gutachten bescheinigt Angeklagtem eine schwere Persönlichkeitsstörung und Zurechnungsfähigkeit, Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung in forensisch-therapeutischem Zentrum.
- Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, im November 2025 einen Mitbewohner in einer betreuten Wohneinrichtung mit einem Jagdmesser schwer verletzt zu haben; ihm droht bis zu lebenslange Haft.
- Der Angeklagte bestreitet weiterhin eine Tötungsabsicht und beruft sich auf Notwehr, während sein Verteidiger den Vorwurf des versuchten Mordes zurückweist.
Der zweite Prozesstag am Landesgericht Wien um eine Messerattacke in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke im November 2025 hat am Donnerstag eine überraschende Wende mit sich gebracht. Seit Verfahrensbeginn im März ist ein psychiatrisches Gutachten über den 42-jährigen Angeklagten eingeholt worden. Das Ergebnis: Er sei zwar zurechnungsfähig, habe aber eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung". Von ihm gehe Gefahr für schwere bis tödliche Gewalt aus.
Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 seien damit erfüllt, erläuterte die Staatsanwältin zu Beginn der heutigen Verhandlung. Diese beantrage sie auch im Falle eines Schuldspruchs.
Die Persönlichkeitsstörung ist schwerwiegend und hatte maßgeblichen Einfluss auf die Tat, stellte das Gutachten weiters fest. Die Anklage wirft dem Mann vor, unter Tötungsabsicht am 10. November 2025 seinen Mitbewohner in der betreuten Wohneinrichtung mit einem Jagdmesser niedergestochen zu haben.
Angeklagtem droht lange Haft bei Schuldspruch
Demnach war ein gemeinsamer Umtrunk der beiden Männer in einen Streit entbrannt. Der Mann soll sodann zum 13,4 Zentimeter langen Messer gegriffen und dem Opfer "einen heftigen Stich in den Bauch versetzt" haben, erklärte die Staatsanwältin am 18. März, dem ersten Verhandlungstag.
Die Wucht des Stiches stieß den Mitbewohner zu Boden. Der Angeklagte soll sich sodann über diesen gebeugt haben und das - noch im Bauch steckende - Messer nochmals tiefer in den Körper des Mitbewohners gestoßen haben. Der Mann überlebte. Dem Angeklagten drohen bei einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.
”Ich zieh es wieder raus und denk mir ‘Scheiße’
Der 42-Jährige bekannte sich schon zu Prozessbeginn tatsachengeständig. Töten habe er aber seinen Mitbewohner nicht wollen: "Ich zieh's wieder raus, schau mir das Messer an und denke mir: 'Scheiße'", schilderte er heute. Zuvor habe er den Mitbewohner mehrmals gebeten, sein Zimmer zu verlassen, ihn sogar mitsamt seines Sessels aus dem Raum geschoben. Doch dann habe der schwer Betrunkene (2,0 Promille) die Tür eingetreten.
Er sei mit einem "irren Blick" und "schreiend" auf ihn zugestürmt. "Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich", erklärte der Angeklagte im März den Griff zum Messer. Er habe also aus Notwehr gehandelt. "Das erlebt man als normaler Mensch nicht, aber Obdachlosen passiert sowas leider", fügte er heute hinzu.
Sein Verteidiger Sebastian Lesigang konstatierte mit Blick auf die Schilderungen seines Mandanten, als auch das Ergebnis des Gutachtens: "Niemals ist das ein versuchter Mord." Im weiteren Verlauf des Tages wird das Opfer des Messerangriffs als Zeuge aus einer Entzugsanstalt per Video zugeschaltet.
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