Pensionist verteilte Drogen bei Sex-Partys: "Habe ich mich ausnutzen lassen"

46-216744058
Für den bis dahin unbescholtenen 76-Jährigen gab es ein mildes Urteil. Für die Partys hatte er eine leer stehende Wohnung zur Verfügung gestellt und Drogen spendiert.

Mit leicht zitternden Händen hält sich der kleine ältere Mann ein Blatt Papier vor das Gesicht, als er am Montag von einer Justizwachebeamtin in den Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts geführt wird.

Was dem bisher unbescholtenen 76-Jährigen vorgeworfen wird: Er soll bei regelmäßigen Wochenend-Sexpartys andere Männer mit Mephedron versorgt haben – einer psychoaktiven Droge, die luststeigernd und euphorisierend wirken soll.

„In schwulen Kreisen ist das sehr üblich, dass man gewisse Chemikalien zu sich nimmt“, sagt der zart wirkende Mann bei der Verhandlung. „Ich habe da einige Leute kennengelernt und habe mich hineinziehen lassen. Und altersdumm, wie ich bin, habe ich mich als Big Spender ausnutzen lassen.“ Für die Partys hatte er eine leer stehende Wohnung zur Verfügung gestellt, erzählt er. Und auch die Drogen habe er als Gastgeber spendiert.

Überschießend

Bei einer Hausdurchsuchung konnten in der Abstellkammer seiner Wohnung 182 Gramm Mephedron sichergestellt werden. Darüber hinaus gab der Pensionist an, über einen Zeitraum von zwei Jahren rund 720 Gramm in Umlauf gebracht zu haben.

„Ein Viertel bis ein Drittel“ davon habe er, eigenen Angaben zufolge verkauft, den Rest habe er auf seinen wöchentlichen Chemsex-Partys verschenkt. Der Mann zeigt sich umfassend geständig, sein Verteidiger, Niki Rast, bezeichnete das Geständnis gar als „überschießend“.

Dies müsse seinem Mandanten „schwerst mildernd“ anzurechnen sein. Zudem habe sich der 76-Jährige bisher nichts zu Schulden kommen lassen. „Unbescholten mit fast 80 ist etwas anderes als unbescholten mit Anfang 20“, sagt Rast.

Urteil

Dieser Ansicht schließt sich das Gericht an. Der Mann habe „über das Geständnis hinaus einen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet“. Am 1. Mai wurde er festgenommen, seither befand sich der Pensionist wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wurde der Pensionist zu einem Jahr teilbedingter Haft, davon zwei Monate unbedingt verurteilt. Da der 76-Jährige den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Ein gerechtes, faires Urteil“, zeigte sich Rast nach der Verhandlung zufrieden. Auch sein Mandant sei glücklich darüber und werde nun sein Leben wieder aufnehmen und die Pension genießen.

Und das hoffentlich ganz ohne Partystress.