Drohung mit Messer am Hauptbahnhof: Vier Monate bedingte Haft

Der Hauptbahnhof von Wien.
Rabiate 31-Jährige versetzte zuvor schon einem Kontrahenten einen Faustschlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tatort Hauptbahnhof, Wien, im April dieses Jahres. Eine Frau gerät mit einem Passanten in eine Auseinandersetzung, es folgen ein verbaler Schlagabtausch und gegenseitige Bespuckungen. Dann eskaliert die Frau: Sie greift zum rechten Stiefel und zieht ein Messer raus.

Und sie droht, dem Mann in den Hals zu stechen. Deshalb steht die Frau am Mittwoch in Wien vor Gericht. "Ich wollte, dass er aus meinem psychischen Feld geht", führte die Angeklagte laut APA vor Gericht aus.

Aber es war nicht der erste Vorfall, der der Frau angelastet wird. Knapp zwei Monate zuvor - am 13. Februar - hatte sie in einem Gebäude in der Laxenburger Straße in Favoriten einem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, was eine aufgeplatzte Lippe zur Folge hatte. 

Von diesem Mann habe sie sich bedroht gefühlt, weil dieser auf ihr „Energiefeld“ eingewirkt und sie aufgrund eines Infekts geschwächt gewesen sei, erläuterte die Angeklagte. Sie sei damals mit ihrer Mutter in eine Airbnb-Wohnung geflüchtet, weil beständige „Energiefeld-Attacken“ auf sie stattgefunden hätten.

"Spüre Felder um mich herum"

"Ich spüre Felder um mich herum", erfuhr der Richter von der ganz in Schwarz gekleideten Angeklagten. Diese Felder würden sie „bespitzeln“. Es mache sie „wütend, dass man meine Privatsphäre so nötigen kann“. Sie habe in Nightjets der ÖBB und „bei Freunden“ diesen Mächten zu entgehen versucht, schließlich habe sie in der Airbnb-Wohnung Ruhe gesucht. 

In der Unterkunft war sie dem Hausbetreuer aber offenbar zu laut. Dieser wies sie darauf hin, ruhiger zu sein. „Da hat sie mir gleich die Faust gegeben“, schilderte der 36-jährige Mann dem Richter. 

Die Frau habe ihm danach fast die Türe eingetreten, erinnert er sich. Der Mann sei auf sie losgegangen, behauptete hingegen die Angeklagte: "Ich hatte Angst um mein Augenlicht, es war Notwehr.“ 

Zu der Auseinandersetzung mit dem anderen Mann kam es, weil die 31-Jährige am Hauptbahnhof mit ihrer Einkaufstasche an dem 55-Jährigen angestreift war. Seine Beschimpfungen wollte sie sich nicht gefallen lassen.

Messer gegen „telepathische“ Bedrohungen 

Sie trage in ihren Stiefel stets ein Messer bei sich, seit sie "telepathisch bedroht" werde, gab die 31-Jährige zu Protokoll: "Es ist ein Gemüsemesser, mit dem ich mir einen Wurstsemmel schneid' oder einen Paprika.“ Sie räumte ein, das Messer gezogen und gegen ihren Widersacher gerichtet zu haben: "Aber den Schaft habe ich nicht runtergetan." 

Der Mann sei "einfach nicht aus meinem Feld gegangen. Ermorden wollte ich ihn nicht. Ich wollte, dass er verschwindet." Wenn ein Mann "nicht geht", wisse sie sich zu helfen, verriet die Angeklagte: "Ich war innerlich aufgewühlt und hab' mich bedroht gefühlt. Ich wollt' ihn in die Flucht schlagen. Ich werde seit Jahren von telepathischen Mächten attackiert. Da war ich aufgereizt."

Der Vorfall am Hauptbahnhof wurde vom Gericht als gefährliche Drohung qualifiziert, jener in der Laxenburger Straße als Körperverletzung und Sachbeschädigung. 

Bei einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr erschienen dem Richter vier Monate tat- und schuldangemessen, die die Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen bekam. 

Damit waren die 31-Jährige und die Staatsanwältin einverstanden. Da die Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formal nicht rechtskräftig. Die 31-Jährige kann das Urteil noch binnen drei Tagen beeinspruchen.

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