Bissiger Hund, bissiges Frauerl: 66-Jährige nach Hundeabnahme in U-Haft

Ein Hund der Rasse Samojede soll einen anderen Hund getötet haben. Deshalb rückte die Polizei an.
Nicht alltäglich verlief dieser Einsatz der Wiener Polizei am Montag am Laurenzerberg in der Wiener Innenstadt. Ausgerückt waren die Beamten, weil der Verdacht bestand, dass eine Frau (66) einen Hund trotz aufrechten Verbots in ihrer Wohnung halten würde.
Grund für den Polizeieinsatz: Eben dieser Hund, ein eigentlich eher ungefährlicher Samojede, hat laut Polizei in den Tagen zuvor einen Zwergspitz in einer Hundezone totgebissen. Im Zuge der Ermittlungen verdichtete sich der Verdacht, dass die Frau diesen Hund eben in ihrer Wohnung am Laurenzerberg nahe des Schwedenplatzes hält.
Und das, obwohl gegen die Frau seit Jahren ein Hundehalteverbot besteht, wie Philipp Haßlinger von der Landespolizeidirektion Wien betonte. "Der Hund war schon in den vergangenen Jahren auffällig, es hat mehrere Bissvorfälle auch mit verletzten Personen gegeben", erläutert er und ergänzt: "Deshalb hat es gegen die Frau auch Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben."
Bisswütiges Frauerl ist einschlägig vorberstraft
Der aktuelle Fall des totgebissenen Hundes hat nun die Polizei auf den Plan gerufen. Beim Einsatz habe die Frau "nicht kooperiert", im Gegenteil. Die 66-Jährige habe die Polizei am Montag nicht in die Wohnung gelassen, um nach dem Hund zu suchen. Vielmehr habe sie versucht, einen Beamten bei dem Einsatz zu beißen.
Diesen Angriff habe der Polizist abwenden können. Mithilfe der Polizeidiensthundeeinheit wurde der Hund schließlich aus der Wohnung geholt und in ein Tierquartier gebracht.
U-Haft verhängt
Die Frau wurde von der Polizei vorläufig festgenommen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt gebracht. Weitere Ermittlungen laufen. Am Mittwoch wurde jedenfalls entschieden, dass die Frau in Untersuchungshaft kommt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Apa.
Das Landesgericht Wien geht bei der 66-Jährigen von Tatbegehungsgefahr aus. Gegen die Hundebesitzerin wird wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt.
Die Frage, ob die Hundebesitzerin dem gewachsen war, liege laut Gericht insofern nahe, als die Frau bereits in der Vergangenheit bissige Hunde gehalten hatte. Vor allem aber ist sie bereits einschlägig gerichtlich vorbestraft und ging nun während einer offenen Probezeit auf die Polizei los.
Nun muss sie den Widerruf der über sie verhängten Bewährungsstrafe befürchten. Der U-Haft-Beschluss ist vorerst für 14 Tage rechtswirksam. Nächster Haftprüfungstermin ist der 10. September.
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