Plachutta-Kellner zuckerte seine Erdbeeren: Kündigung

Die Arbeitsrechtsexperten mussten sich bereits mit den Verhältnissen bei Plachutta beschäftigen.
Arbeitsgericht: Wert unter 10 Cent, kein Entlassungsgrund. Plachutta spricht von "massivem Fehlverhalten" des Mitarbeiters.

Die Nobelrestaurant-Gruppe Plachutta wirbt mit "Wiener Gastlichkeit", die Arbeiterkammer kritisiert deren Umgang mit den Angestellten: Weil sich ein Kellner in der erlaubten Pause selbst gekaufte Erdbeeren mit ca. 50 g Plachutta-Staubzucker versüßte, wurde er vom Chef höchstpersönlich entlassen - zu Unrecht, so das Arbeitsgericht. Mario Plachutta spricht hingegen von massivem Fehlverhalten.

Die Verwendung von etwa 50 Gramm Staubzucker im Wert von nicht einmal 10 Cent, ohne Zustimmung des Dienstgebers, sei kein so gravierender Verstoß gegen die Treuepflicht, als dass dem Dienstgeber nicht die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre. Die Entlassung sei daher nicht gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht laut AK.

Plachutta verteidigt Vorgehen

Mario Plachutta rechtfertigt sich in einer Aussendung: Es sei keineswegs um den Warenwert gegangen, sondern um die Vorgangsweise des Betroffenen. Dieser sei ohne zu fragen ins Warenlager gegangen und habe dort ein halbes Kilogramm Staubzucker entnommen, auf einen Teller geleert und damit seine Erdbeeren gesüßt.

Außerdem habe es sich um einen Slowaken gehandelt, der lediglich zu Arbeitszwecken temporär nach Österreich komme und seinen Lebensmittelpunkt in der Slowakei habe. "Es verwundert uns, dass gerade diese Interessensvertretung, die dieses System so anprangert, jene Leute und deren massives Fehlverhalten unterstützt", so Mario Plachutta.

Plachutta-Kellner zuckerte seine Erdbeeren: Kündigung

Zu viel gelacht: Kündigung

Der Staubzucker-Fall ist laut AK-Expertin nicht der einzige, auch Lachen bei der Arbeit kann demnach schlimme Folgen haben: Ein Plachutta-Mitarbeiter habe dem Chef zu viel gelacht und sei mit den Worten "Raus, auf Wiederschauen" hinauskomplementiert worden. Als sich der Betroffene wehrte sei behauptet worden, der Mitarbeiter sei selbst gegangen. Vor Gericht habe der Arbeitnehmer dann recht bekommen.

In den Plachutta-Restaurants habe es noch weitere Fälle gegeben, mit denen sich die Arbeitsrechtsexperten der AK beschäftigen mussten: Ein erkrankter Mitarbeiter sei gekündigt worden, dann sei behauptet worden, es wäre eine einvernehmliche Beendigung gewesen. Die Auflösungsabgabe, die der Arbeitgeber zu zahlen habe, sei dem Arbeitnehmer verrechnet worden. Auch seien Beschäftigte nur tageweise angemeldet worden, um Geld zu sparen, obwohl regelmäßige Wochenendarbeit vereinbart worden sei. Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske fordert mehr Respekt vor den Beschäftigten.

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