Pizzeria-Wirt verurteilt, weil er Kokain servierte

Pizzeria-Wirt verurteilt, weil er Kokain servierte
Nach Prozess aus Haft entlassen. Verfahren gegen Moderatorin eingestellt

Der Wiener Richter Ulrich Nachtlberger nennt es die „typische Schickeria-Kokser-Szene“, die sich in einer Pizzeria in der Wiener Innenstadt nicht nur Capricciosa, Quattro Stagioni und Margherita servieren ließ.

Auch eine bekannte Fernseh-Moderatorin und Facebookerin, die in dem Lokal in Karlsplatz-Nähe verkehrt haben soll, geriet als Kokain-Abnehmerin in Verdacht. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde aber mangels konkreter Anhaltspunkte eingestellt.

Der Pizzeria-Wirt bekam am Dienstag im „Landl“ seinen Prozess. „Sie haben also nicht nur Pizza verkauft, sondern auch Kokain?“, begrüßte ihn der Richter. Er habe als Ausgleich für den vielen Stress beim Pizzabacken selbst Kokain konsumiert, gab der 45-jährige Sami M. zu, und den Stoff mit entsprechendem Aufschlag dann auch an Bekannte weiterverkauft.

„Das meiste an einen verdeckten Ermittler“, erklärte der Richter und wunderte sich, wie lange sich dieser mit dem Zugriff Zeit gelassen hatte: „Der hat offenbar mit dem Taschenrechner zusammengezählt, bis er über der Grenzmenge war, oder wie kann ich mir das vorstellen“, kritisierte Richter Nachtlberger.

Am 22. November 2012 verkaufte Sami M. an den als reellen Suchtgift-Abnehmer getarnten Drogenfahnder 4,3 Gramm für 450 Euro, dann bis Ende Jänner 2013 noch drei weitere Male insgesamt 28 Gramm für 2300 Euro. Der Polizist ließ noch ein paar Wochen verstreichen, bis er den Gastronomen nach einem weiteren Handel am 26. Februar dieses Jahres in Handschellen legte.

Schwanger

Den übrigen Kunden verkaufte M. im Schnitt jeweils ein Gramm um 90 Euro, eine Frau wollte lediglich 0,1 Gramm, „weil sie schwanger war“. Der Richter sarkastisch: „Aha, wenn man schwanger ist, nimmt man weniger.“

Weil sich der von Alexander Philipp verteidigte Pizzeria-Betreiber geständig zeigte und eine Entwöhnungstherapie begonnen hat, war Nachtlberger milde gestimmt: zehn Monate Freiheitsentzug, davon drei Monate unbedingt, die mit der U-Haft bereits verbüßt sind. M. wurde enthaftet und kehrte in sein Lokal zurück, das seine Mutter inzwischen für ihn weitergeführt hat.

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