Organmandate wurden empfindlich teurer

Harte Zeiten brechen für Verkehrssünder in Wien an. Seit Freitag ist ein neuer Katalog für Organstrafverfügungen gemäß Verwaltungsstrafgesetz in Kraft. Sokostet die Missachtung des Rotlichts an einer Ampel nun statt bisher 35 Euro 70 Euro, die Strafe fürs Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes wird von 35 auf 50 Euro erhöht. Auch Raser müssen mehr zahlen: Der bisherige Strafrahmen lag zwischen 21 und 50 Euro, nun müssen Schnellfahrer zwischen 30 und 90 Euro blechen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen um weniger als 20 km/h kosten künftig 30 Euro, zwischen 20 und 30 km/h 50 Euro. Für eine mit Messgeräten festgestellte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h bis 40 km/h muss seit Allerheiligen 90 Euro gezahlt werden. Autofahrer sollten auch darauf achten, stets ihren Führerschein und den Zulassungsschein mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet die Fahrt ohne Zulassungsschein künftig 20 Euro (bisher sieben Euro), die Fahrt ohne Führerschein schlägt mit 30 Euro (bisher 20 Euro) zu Buche.
Neue Delikte
Fahren gegen die Einbahn und Überfahren von Sperrlinien oder Befahren von Sperrflächen kostet nun 50 statt bisher 35 Euro. Zudem wurden neue Delikte aufgenommen, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Dazu gehört beispielsweise die Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse, das kostet in Wien künftig 50 Euro. Für Vorschriftswidriges Verhalten von Fahrzeuglenkern in Begegnungszonen sind 30 Euro zu zahlen, für das "mutwillige Behindern eines Fahrzeuglenkers in Begegnungszonen durch Fußgänger" sind 20 Euro fällig.

In Österreich wurden – rechtzeitig zu Ferienbeginn – ab 1. Juli 2013 die Strafen für fast alle Verkehrsübertretungen erhöht. Voraussetzung für die Strafverschärfung war die Änderung der sogenannten Ermächtigungsurkunden für die Polizisten. Das ist Sache der neun Bundesländer. Wien hat diese nun offensichtlich geändert.
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