Strafen empfindlich teurer

Symbolbild
Wer ab 1. Jänner in Oberösterreich im Ortsgebiet schneller als 70 km/h fährt, muss 70 statt bisher 35 Euro Strafe zahlen.

Die Landesregierung nennt die Verwaltungsreform als Grund für die drakonische Erhöhung. Diese sollte eigentlich zu einer Entlastung der Bürger führen, im konkreten Fall des „Anonymverfügungskatalogs für Verkehrsdelikte“ wird sie empfindlich teuer.  Die oberösterreichischen Strafsätze würden an jene von Salzburg und Kärnten angeglichen, heißt es.


Was wird Schnellfahren  kosten? Im Ortsgebiet werden bei einer Übertretung von mehr als 10 km/h 50 statt bisher 29 Euro verrechnet. Bei mehr als 20 km/h 50 statt 35 Euro. Erhöhte Geschwindigkeit über Freiland wird bei mehr als 10 km/h  ab Jahresbeginn 50 statt 29 Euro kosten, bei Übertretungen von mehr als 20 km/h 70 statt 50 Euro, bei mehr als 25 km/h 90 statt 70 Euro.
Falschparken kostet zukünftig 25 statt 21 Euro. Überholen auf bzw. vor Schutzwegen 80 Euro (bisher 58 Euro), Vorrangverletzungen an Ampelkreuzungen 50 Euro (statt bisher 36 Euro).

Zehn Jahre gleich

Als weitere Begründung für die Erhöhung wird angeführt, dass der bestehende Anonymverfügungskatalog aus dem Jahr 2002 stamme und damit seit zehn Jahren unverändert sei. Die Strafe für Delikte, die besonders häufig zu Unfällen führten bzw. ein generelles Risiko für die Verkehrssicherheit darstellten, würden stärker erhöht. „Damit wollen wir ein Signal für mehr Bewusstsein für Verkehrssicherheit aussenden“, sagt Verkehrs-Landesrat Hermann Kepplinger.


Die Hauptursachen der tödlichen Verkehrsunfälle waren im vergangenen Jahr Schnellfahren (31 Prozent), Unachtsamkeit bzw. Ablenkung (15 Prozent), Vorrangverletzungen (12 Prozent), Überholen (9  Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (7 %),  Alkohol (3 %), Fahrfehler (3 %), Herz-Kreislauf-Versagen (3 %), Übermüdung (3 %).  Manchmal lässt sich die Unfallursache nicht mehr eruieren, unbekannte Ursachen machen 12 Prozent aus.

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