Ohne Beißkorb und Leine: Hundehalter ist in Haft

Prozess gegen Hundebesitzer nach Streit mit Polizei fortgesetzt.

Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt."

So endete am 25. November des Vorjahres eine Amtshandlung in Wien, deren Ausgangspunkt ein nicht angeleinter Labradoodle (eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel) ohne Beißkorb war. Das fiel einer Funkstreifenbesatzung auf, die den 47-jährigen Hundehalter beim Gassigehen umgehend verfolgte und stellte.

Der Mann ignorierte die Zurufe der Beamten, soll aggressiv geworden sein und ging bei der Auseinandersetzung mit den Polizisten zu Boden, wo ihn noch ein Fußtritt traf. Weil er sich seiner Festnahme widersetzte und den Beamten verletzt haben soll, wurde allerdings zunächst der Hundehalter angeklagt und sitzt seit mehr als zwei Monaten in U-Haft.

Notwehrschlag

Im Prozess räumte der 1,90 m große und 95 kg schwere Beamte am Montag ein, er könnte sich die Schwellung seines rechten Zeigefingers und die Zerrung seines Handgelenks auch beim Faustschlag – einem sogenannten "Notwehrschlag" – gegen den 47-Jährigen zugezogen haben. Er habe dessen "Schwinger" abblocken müssen. Der Hundehalter sei "total schmerzunempfindlich" und nicht zu bändigen gewesen: "Es war ein harter Kampf."

Als der Angeklagte nach seiner Verhaftung ins Landesgericht eingeliefert wurde, machte die Blutunterlaufung an seinem linken Auge eine Richterin stutzig. Daraufhin wurde auch gegen den Polizisten ein Verfahren eingeleitet.

Der Bauarbeiter gibt zu, wild um sich geschlagen zu haben, um frei zu kommen. Er sei von hinten niedergeschlagen worden und habe von den Uniformierten mehrere Faustschläge kassiert. Während sich der eine Beamte auf seine Brust setzte und mit den Knien seine Hände fixierte, habe der andere nach ihm getreten.

Der zweite Beamte fehlte am Montag im Zeugenstand, der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

Der (vorbestrafte) Hundehalter bleibt in U-Haft.

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