Novelle der Mindestsicherung im Landtag beschlossen

Porträt vom zuständigen Stadtrat Peter Hacker.
Kürzungen bei Mietbeihilfe und subsidiär Schutzberechtigten. Spannungen gab es wegen gekürzten Förderungen für Menschen mit Behinderung.

Die rot-pinke Stadtregierung hat am Mittwoch einen Initiativantrag zur Novelle der Mindestsicherung eingebracht und im Landtag beschlossen. Durch die Maßnahmen erhofft sich die Stadtregierung Einsparungen von 200 Millionen Euro. Die Änderungen wurden bereits im Vorfeld kommuniziert, der KURIER berichtete.

So wird die Mindestsicherung für Menschen in Wohngemeinschaften gesenkt, da sich die Erwachsenen durch den gemeinsamen Haushalt Kosten teilen können. Zudem wird künftig ein Viertel der Mindestsicherung der Kinder für die Wohnbeihilfe verwendet.

Unstimmigkeiten innerhalb der Parteien gab es hinsichtlich Unterstützungen von Menschen mit Behinderung

Denn: Sonderzahlungen bei Dauerleistungsbezieher werden halbiert. Davon seien Menschen mit Behindertenpass aber ausgenommen, wie die SPÖ betont. Ihre Zuschüsse seien anders geregelt und von der Novelle nicht betroffen, wie ein Sprecher von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf Anfrage erklärt. Dass, wie von den Grünen kritisiert, Menschen mit Behinderung dadurch bis zu 1.206 Euro pro Jahr verlieren würden, stimme demnach nicht.

Aber: Der bisher höhere Höchstsatz der Mietbeihilfe für arbeitsunfähige Dauerleistungsbezieher, wo eben manche Menschen mit Behinderung und Personen über dem Regelpensionsalter hineinfallen, wird angeglichen an jene aller Mindestsicherungsbezieher. Er beträgt demnach künftig 500 statt 358 Euro. Die Höhe der tatsächlich ausbezahlten Mietbeihilfe ist individuell und richtet sich nach dem Preis der Wohnung.

Subsidiär Schutzberechtigte werden in die Grundversorgung überführt. Von der Caritas hagelte es in den vergangenen Wochen bereits Kritik. „Menschen können ohne diese Unterstützung kaum Mieten zahlen und sind auf organisierte Unterkünfte angewiesen. Damit steigt die Armutsgefährdung akut“, erklärte etwa Wiens Caritas-Direktor Klaus Schwertner.

Opposition uneins

Die von der SPÖ angekündigte Kindergartenpflicht für Kinder von Mindestsicherungsbeziehern ab drei Jahren ist nicht nicht Teil der Novelle – und soll erst 2027 eingeführt werden. Für Blau und Türkis gehen die Änderungen nicht weit genug. „Diese Reform ist ein wichtiger Schritt, aber sie ist nicht das Ende des Weges“, so ÖVP-Sozialsprecherin Ingrid Korosec. „Mit der Ludwig-SPÖ bleibt Wien die Stadt der Asylmillionen“, ließ hingegen FPÖ–Sozialsprecher Lukas Brucker verlauten. Er forderte einmal mehr die Koppelung der Mindestsicherung an die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Grünen erklärten hingegen, dass „die SPÖ das soziale Netz Wiens zerschneidet“.

Die SPÖ gibt sich unbeeindruckt „Wenn uns die einen vorwerfen, wir würden zu viel tun, und die anderen, wir würden zu wenig tun, zeigt das, dass wir verantwortungsvoll in der Mitte stehen“, sagte Andrea Mautz, Vorsitzende des Sozialausschusses. Die Neos zeigen sich zufrieden. „Mit der Reform der Mindestsicherung korrigieren wir eine soziale Schieflage, die wir schon lange kritisieren“, erklärte Klubobfrau Selma Arapović.

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