Notkompetenz des Wiener Bürgermeisters soll reformiert werden

Notkompetenz des Wiener Bürgermeisters soll reformiert werden
Causa Wien Energie soll Präzisierungen bringen: Wenn der Stadtchef die Notkompetenz ausübt, soll er binnen 24 Stunden die Gremien informieren. SPÖ abwartend

Vor einem Jahr war sie höchstens intimen Kennern der Wiener Stadtverfassung ein Begriff: Die Notkompetenz des Bürgermeisters. Mit ihr kann der Stadtchef in dringlichen Fällen Entscheidungen treffen, wenn das Zusammentreten des Stadtsenats, des zuständigen Ausschusses und des Gemeinderats nicht abgewartet werden kann. Diese Gremien müssen aber unverzüglich mit einer nachträglichen Genehmigung betraut werden.

Es ist vor allem das Wörtchen „unverzüglich“, das im Zusammenhang mit der Causa Wien Energie in den vergangenen Monaten zum Zankapfel wurde. Denn nachdem Michael Ludwig am 15. Juli des Vorjahres per Notkompetenz 700 Millionen Euro freigab, um dem in finanziellen Schwierigkeiten geratenen Energieversorger zu helfen, sollte es bis September dauern, bis diese Organe mit der Angelegenheit beschäftigt wurden. Sehr zur Empörung der Opposition, die in dem Vorgehen des Bürgermeisters einen Versuch sah, die unangenehme Causa zu vertuschen.

Sommerpause

Dieser wiederum beteuerte, korrekt gehandelt zu haben. Wegen der Sommerpause hätten Stadtsenat, Gemeinderat und der zuständige Ausschuss erst im September wieder getagt. Insofern seien sie sehr wohl unverzüglich informiert worden.

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