Neue Regeln für Wiener Schanigärten

Sonnenhungrige am Naschmarkt: Der nächste Frühling kommt bestimmt.
Künftig gibt es eine Zwei-Zonen-Regelung, vor allem für Innenstadt-Wirte wird es teurer. Die Saison wird verlängert.

Wenn der "Steffl", der Wurstelprater oder die Hofreitschule Sinnbilder für Wien sind - dann ist es der Schanigarten erst recht. Für 2013 wird sich an dieser Institution so einiges ändern. Die wichtigsten Punkte:

- Tariferhöhung: Wiens Gastronomen müssen künftig für die Genehmigung eines Schanigartens mehr zahlen. Die Tarife ab der kommenden Saison werden nach Lage gestaffelt - und das trifft vor allem Toplagen. Die Gebühren für Hotspots in der Innenstadt steigen nämlich empfindlich. Darauf haben sich Stadt und Wirtschaftskammer nach monatelangen Verhandlungen nun geeinigt.

- Monatliche Abrechnung: Dafür werden die Genehmigungen künftig monatlich vergeben - und nicht mehr wie bisher für das ganze Jahr. Bisher erhielten Wirte für die gesamte Saison - also von 1. März bis 15. November - eine Genehmigung und bezahlten die entsprechende Pauschale. Diese betrug 3,63 Euro pro Quadratmeter - unabhängig davon, ob das Lokal in der City oder am Stadtrand lag. Höhere Gebühren gab es lediglich für Schanigärten in Fußgängerzonen, wo 27,25 Euro zu bezahlen waren.

- Zwei Zonen:

Zone 1 umfasst im Wesentlichen die Hotspots des ersten Bezirks sowie Teile der Mariahilfer Straße sowie der Favoritenstraße. Hier fallen künftig 7,5 Euro pro Quadratmeter und Monat an. Will ein Gastronom also die ganze Saison seine Gäste im Freien bewirten, kommt er auf eine Gebühr von 67,5 Euro pro Quadratmeter und Monat. Brauner rechnet mit 250 betroffenen Betrieben, die in die teuerste Zonen fallen.

Zone 2 - hier geht die Stadt von 1500 Wirten aus - umfasst alle anderen Gebiete, wobei hier noch einmal zwischen Fußgängerzonen und Zonen außerhalb unterschieden wird. In ersteren werden nun fünf Euro pro Quadratmeter und Monat (45 Euro pro Saison) fällig, außerhalb der Fuzos bezahlt man 1 Euro pro Monat und Quadratmeter (9 Euro pro Saison).

Neue Regeln für Wiener Schanigärten

Das neue Besteuerungsmodell sei wesentlich gerechter und biete durch die monatliche Abrechnung den Wirten mehr Flexibilität, argumentierte Finanzstadträtin Brauner: "Wenn jemand sagt, es zahlt sich für mich nur aus, lediglich im Juli und August einen Schanigarten zu haben, muss er nicht mehr fürs ganze Jahr bezahlen." Dadurch könnten manche Wirte auch billiger als bisher aussteigen, obwohl Brauner einräumte, dass es sich bei der Neuregelung grundsätzlich sehr wohl um eine Verteuerung handle. Allerdings sei die Gebühr seit Ende der 1990er-Jahre nicht mehr erhöht worden.

- Längere Saison: Neben der Tarifabrechnung gibt es ab nächstem Jahr auch Änderungen bei den Saisonbestimmungen. Schanigärten können dann bis Ende November und nicht mehr nur bis Mitte November genehmigt werden. Gleich bleiben hingegen die erlaubten Öffnungszeiten von 8.00 bis 23.00 Uhr bzw. in Innenhöfen von 9.00 bis 22.00 Uhr. In den Sommermonaten kann in einzelnen Straßenzügen oder Bezirken infolge einer Verordnung des Bürgermeisters auch bis Mitternacht offengehalten werden.

 

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