Nächste Runde im Schlagabtausch zwischen Waldhäusel und Caritas

Flüchtlingsquartier in Drasenhofen
Waldhäusl fordert ständige Begleitung jugendlicher Asylwerber und stellt Quartier St. Gabriel infrage - Caritas: „Recht auf Privatheit verletzt“.

Der Schlagabtausch zwischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und der Caritas um die Flüchtlingsunterkunft St. Gabriel in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) ist am Samstag in eine neue Runde gegangen. Der Landesrat kritisierte das „fehlende Sicherheitskonzept“ für die Unterbringung von auffälligen Jugendlichen in der Unterkunft und stellte das Quartier infrage. Die Caritas wies die Vorwürfe zurück.


Das fehlende Sicherheitskonzept sei auch der Grund, warum es noch keinen rechtsgültigen Vertrag zwischen Land und dem Quartierbetreiber gebe. Sehr wohl gebe es aber eine schriftliche Vereinbarung, dass volljährig gewordene Flüchtlinge aus St. Gabriel in normale Grundversorgungseinrichtungen verlegt werden, so Waldhäusl in einer Aussendung.
Das Sicherheitskonzept hätte die Caritas entsprechend der schriftlichen Vereinbarung dem Land bereits vorlegen müssen, sei aber trotz mehrmaligen Urgierens ausständig, so der Landesrat in einer Aussendung. Es gehe vor allem darum, dass die Jugendlichen bei Verlassen des Hauses von einem Quartier-Mitarbeiter begleitet werden. Das sei laut Waldhäusl Wunsch der betroffenen Bürgermeister und der Bevölkerung.

Ohne diese Sicherheitsvorkehrungen werde es von ihm keine Unterschrift geben, betonte Waldhäusl und drohte: „Über die Zukunft dieses Quartiers muss ich mir dann generell Gedanken machen“.

Caritas versteht Waldhäusels Äußerungen nicht

Die Caritas übte erneut Kritik an Waldhäusls Aussagen. „Für uns ist in dieser Causa bedauerlicherweise keine Linie des Landesrates mehr nachvollziehbar“, betonte ein Sprecher am Samstag in einer Aussendung und widersprach den Vorwürfen, es gebe kein Sicherheitskonzept. Dieses sei bereits Mitte Dezember vorgelegt worden.


Nicht in dem Konzept enthalten sei jedoch der Wunsch des Landesrats nach einer ständigen Begleitung der Bewohner bei Verlassen der Unterkunft. Das sei laut Jurist Manfred Nowak unzulässig und verletze das Menschenrecht auf Privatheit und möglicherweise auch auf persönliche Freiheit.
Auch gebe es im Gegensatz zu Waldhäusls Behauptung keine schriftliche Vereinbarung, so der Caritas-Sprecher. Es gebe lediglich um ein Gesprächsprotokoll das im Zuge einer gemeinsamen ersten Begehung Anfang Dezember verfasst worden ist.


In der Auseinandersetzung zwischen der FPÖ und der Caritas steht die Mehrheit der Bevölkerung auf Seiten der Hilfsorganisation. Laut einer Umfrage des Instituts Unique research für das „profil“ unterstützen 43 Prozent die Sicht der Caritas und 29 Prozent jene der FPÖ. 28 Prozent wollten keine Angabe dazu machen.

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