Nach tödlicher Attacke: Hundehalterin drohen drei Jahre Haft

(Symbolbild)
Nach Tod von 17 Monate altem Bub muss sich Rottweiler-Besitzerin vor Gericht verantworten.

*Update: Halterin muss ins GefängnisKleinkind von Rottweiler totgebissen: 18 Monate für Hundebesitzerin

 

 

Am Abend des 10. Septembers wurde der 17 Monate alte Waris von einem Rottweiler angefallen. Der kleine Bub erlitt schwerste Schädelverletzungen. 18 Tage lang kämpfte er um sein Leben. Vergebens.

Der schreckliche Zwischenfall löste in Österreich einmal mehr eine Debatte über sogenannte Kampfhunde und deren Haltung aus. Auch über die Einführung einer Promille-Grenze für Hundebesitzer wurde diskutiert.

Am Montag muss sich nun die Hundehalterin vor Gericht verantworten. Sie hatte ihrem Kampfhund keinen Maulkorb angelegt, war mit 1,44 Promille unterwegs gewesenSollte die Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. "Mir tut es unendlich leid. Ich kann es nicht rückgängig machen", erklärte Frau W. gegenüber dem KURIER noch im September. "Es ist wie ein Reifenplatzer bei 140. Den kannst du auch nicht verhindern."

Der Rottweiler wurde der Besitzerin unmittelbar nach der Attacke abgenommen und in einem Tierquartier unter Quarantäne gestellt. Er musste schließlich eingeschläfert werden, nachdem er auf einen Tierpfleger losgegangen war. 

Der Fall löste enormes mediales Interesse und politisches Echo aus. Die zuständige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) machte sich zunächst für strengere und bundesweit einheitliche Regeln stark. Ein Runder Tisch zur Hundehaltung, an dem Ende Oktober die Landesräte der einzelnen Bundesländer teilnahmen, brachte keine konkreten Ergebnisse. Grundsätzlich werde die Tierhaltung weiter in der Kompetenz der Länder bleiben, meinte Hartinger-Klein.

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