Neuerlicher Hundebiss befeuert Debatte um Beißkorbpflicht

Neuerlicher Hundebiss befeuert Debatte um Beißkorbpflicht
Im Gastgarten eines Heurigen in Perchtoldsdorf biss ein Dackel ein zwei Jahre altes Mädchen ins Gesicht.

Keine zwei Wochen ist es her, da erlag der einjährige Waris seinen schweren Verletzungen nach einem Rottweiler-Biss. Am Sonntag ist nun in Perchtoldsdorf eine Zweijährige von einem Dackel gebissen und schwer verletzt worden. Der aktuelle Vorfall befeuert nun einmal mehr die Debatte rund um eine generelle Beißkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen oder ein Alkoholverbot für Halter.

Das kleine Mädchen aus Wien-Liesing war am Sonntag mit ihren Eltern bei einem Heurigen in Perchtoldsdorf, Bezirk Mödling. Auch der 79-jährige Halter, ebenfalls aus Liesing, war dort zu Gast. Laut Polizei lief der Dackel frei im Gastgarten herum, bettelte und soll dann unter dem Tisch der Familie etwas Fressbares gefunden haben. „Zur gleichen Zeit ist die zweijährige Tochter unter den Tisch gekrabbelt und wurde gebissen“, schildert ein Sprecher. Der Hund dürfte sich von dem Kind gestört gefühlt haben. Die Zweijährige erlitt tiefe Fleischwunden im Gesicht, wurde ins AKH Wien eingeliefert und in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Strafverfahren

Der 79-Jährige leinte nach der Attacke seinen Hund an und wartete auf die Polizei. Er wird angezeigt. Laut Bezirkshauptmann Philipp Enzinger verstieß der Mann gegen das nö. Hundehaltegesetz. Da ein Gastgarten als öffentlicher Ort gilt, herrsche dort Beißkorb- oder Leinenpflicht. Neben einem gerichtlichen Nachspiel droht ihm ein Verwaltungsstrafverfahren.

„Der aktuelle Fall zeigt erneut auf, dass es sinnlos ist, einzelne Hunderassen auf eine Liste gefährlicher Hunde zu setzen oder diese Liste gar zu erweitern“, erklärt Hans Mosser vom Österreichischen Hundehalterverband (ÖHV). Restriktionen für Halter im öffentlichen Raum könnten nicht einfach auf große Hunde beschränkt werden.

Zuletzt hatte der nö. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) eine generelle Beißkorbpflicht gefordert – wobei bei der Festlegung der Körpergröße „der Hausverstand“ walten müsse. „Tiere, die keinen entsprechenden Schaden anrichten können, sollen von einer Maulkorbpflicht natürlich ausgenommen sein“, sagte Waldhäusl. Am 24. Oktober findet diesbezüglich ein Sicherheitsgipfel mit Experten und Politikern statt. Derzeit gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Während in Wien und NÖ für sogenannte Listenhunde verpflichtend ein Hundeführschein vorgeschrieben ist, gilt in OÖ ein Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und ein erweiterter Nachweis für auffällige Hunde. Ministerin Beate Hartinger-Klein kündigte Ende September an, die Regelungen vereinheitlichen zu wollen. In Wien hat man bereits reagiert und präsentiert am Mittwoch die bereits 12. Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz. Auch ein Alkoholverbot bei Hundehaltern wurde hierbei diskutiert.

Allerdings handelte es sich im aktuellen Fall gar nicht um einen Listenhund, wie der ÖHV betont. Statt Rasselisten brauche es ein sinnvolles Maßnahmenpaket. So fordert Mosser etwa einen verpflichtenden Sachkundenachweis vor Anschaffung des ersten Hundes, eine Datenbank für auffällig geworden Hunde bzw. Halter und einen verpflichtenden Herkunftsnachweis für jeden neu angemeldeten Hund.

Kommentare