Mordprozess um 2005 verschwundene Frau: Ex-Mann vor Gericht

Ein Bekannter des Wien-Attentäters stand am Montag vor Gericht.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Architektin vor mehr als 16 Jahren auf „unbekannte Art getötet“ zu haben.

Ein ausgesprochen spannendes Mordverfahren wird ab kommendem Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Einem Mann wird vorgeworfen, vor mehr als 16 Jahren seine Ex-Frau umgebracht zu haben. Es wird ein reiner, auf vier Tage anberaumter Indizienprozess: es gibt weder eine Leiche noch ist bekannt, wie die Frau zu Tode gekommen sein soll. Die Staatsanwaltschaft führt dazu in ihrer Anklage aus, der Mann habe sie am 6. Dezember 2005 „auf unbekannte Art getötet“.

Scheidung drei Monate vor dem Verschwinden

Die Architektin Elisabeth G. gilt seit diesem Zeitpunkt als abgängig. Sie hatte drei Monate zuvor nach Beziehungsproblemen die Scheidung eingereicht, die dann auch vollzogen wurde. Kurz bevor die damals 31-Jährige von der Bildfläche verschwand, hatte sie ihren Ex-Mann aufgesucht, um ihm etwas für die gemeinsame zweieinhalbjährige Tochter vorbeizubringen. Dabei soll es zu einem Streit gekommen sein.

Fest steht, dass die Architektin seit diesem Treffen nicht mehr lebend gesehen wurde. Sie soll nach der Geburt ihres Kindes an postnatalen Depressionen gelitten und Suizidgedanken gehabt haben, ihr Vater schloss allerdings aus, sie könnte sich etwas angetan haben. In der Woche nach ihrem Verschwinden wurde eine groß angelegte Suchaktion durchgeführt, mit Spürhunden wurde das Ufer der Alten Donau durchkämmt, wo das Handy der Frau zuletzt eingeloggt gewesen war.

Ex-Mann war schon in U-Haft

Der Ex-Mann der Vermissten geriet in weiterer Folge in Verdacht, er könnte mit dem Verschwinden der Frau etwas zu tun gehabt haben. Er kam auch kurz wegen Mordverdachts in U-Haft, die Verdachtslage erhärtete sich jedoch nicht, der Mann wurde nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt, und im Februar 2006 wurde das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt. 15 Monate später kam dann wieder Bewegung in die Sache, mit Sonden und Leichenspürhunden wurde ein Privatgrundstück abgesucht - Elisabeth G. blieb aber wie vom Erdboden verschluckt. Im Juni 2007 wurden dann die Ermittlungen endgültig eingestellt, die Personenfahndung nach der Architektin aus dem Polizei-System genommen.

Cold Case-Gruppe ermittelt

Der Fall schien bereits als ungelöstes Kriminalrätsel zu den Akten zu wandern, ehe die Cold Case-Gruppe des Bundeskriminalamts wieder zu ermitteln begann und neues Beweismaterial zu Tage förderte. Das führte dazu, dass der Ex-Mann 15 Jahre nach dem Verschwinden von Elisabeth G. wieder festgenommen wurde. Seit rund eineinhalb Jahren sitze er nun als Mordverdächtiger „zu Unrecht“ in U-Haft, wie sein Verteidiger Thomas Reissmann am Freitag im Gespräch mit der APA feststellte.

Verteidiger: „Keinerlei Beweis“

„Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Er hat mit dem Verschwinden der Frau nichts zu tun“, betonte Reissmann vor der Gerichtsverhandlung. Die Anklage beruhe „auf reinen Schlussfolgerungen und Indizien“, es gebe „keinerlei Beweis“, sondern „von der Staatsanwaltschaft aufgeblähte Vermutungen“. „Es gibt keine Leiche, keinen Tatort, nichts“, hielt der Verteidiger fest.

Aus Sicht der Anklagebehörde wird der Angeklagte von neuen Ergebnissen einer Handy-Daten-Analyse und einem DNA-Gutachten belastet, das seinerzeit technisch noch nicht zu bewerkstelligen gewesen war. Der Expertise zufolge soll eine Blutspur in der Wohnung des Mannes sowohl seine Merkmale als auch jene seiner Frau enthalten, also eine so genannte Mischspur sein. Außerdem führt die Strafverfolgungsbehörde ins Treffen, der Angeklagte habe im Lauf der Jahre - vor allem im behördlichen Todeserklärungsverfahren - auffallend widersprüchliche Angaben zur letzten Begegnung mit seiner Ex-Frau gemacht. Dass sie etwa - wie von ihm behauptet - nach dem letzten Treffen in einem Ruderclub an der Alten Donau trainieren ging, könne nicht stimmen, weil sich keine Eintragung im Logbuch des Rudervereins fand.

39 Zeugenladungen

Zur Verhandlung sind nicht weniger als 39 Zeuginnen und Zeugen sowie eine DNA-Sachverständige und ein Gerichtspsychiater geladen. Das Verfahren ist vorerst bis 19. Mai anberaumt.

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