"Schaut ja net schön aus, so a Leich’"

Der Prozess fand am Montag in Salzburg statt
Freund in Kopf geschossen und zwei Wochen neben dem Toten gelebt - drei Jahre Haft.

Weshalb er den Christian in einen Teppich eingewickelt habe? „Schaut ja net schön aus, so a Leich’“, gibt der von Drogenkonsum und Alkohol gezeichnete Angeklagte zur Antwort. Und wieso hat er zwei Wochen lang daneben gelebt und niemanden angerufen? „Was hätte ich sagen sollen: Bei mir liegt a Leich’ in der Wohnung?“

Am 6. Juli vorigen Jahres hantierten der 46-jährige Erwin Zemann und sein Freund in der Wohnung in Ottakring mit einer abgesägten Schrotflinte. Sie wollten ausprobieren, ob der Verschluss funktioniert, denn jeder hatte für sich überlegt: Bevor die Magenschmerzen, von denen beide geplagt waren, zu arg werden, „schiaß i mi weg“ (Zemann). Der Angeklagte zeigte dem Freund, wie man die Flinte aufzieht, dieser griff – „patschert“ wie er nun einmal gewesen sei – danach, es steckte noch eine Patrone im Lauf ...

„I hab mi g’schreckt, bumm is gangen, und er war tot.“ Ein Unglück, sagt Zemann, fahrlässig von ihm, ja, aber: „I hab’ ihm doch net den Kopf wegschiaß’n woll’n.“

Abstand

Die Staatsanwältin hingegen glaubt an Mord. Der Schießsachverständige fand keine Schmauchspuren an den Händen des Erschossenen, was nicht zur Version passt, dieser habe nach der Waffe gegriffen. Außerdem hat man zwischen Mündung und Kopf des Opfers 80 bis 120 Zentimeter Abstand gemessen, das spricht eher für einen Schuss mit angelegter Flinte aus der Entfernung. Und dann sind da noch die 25 Vorstrafen des Angeklagten.

„I werd’ doch net mein einzigen Freund erschießen“, sagt Zemann (Verteidigung Christine Wolf): „Er hat aufpasst auf mi, wenn’s mir schlecht gangen is’. I hab’ nur noch ihn und mein Hund g’habt.“ Dann aber redet sich der Angeklagte fast um Kopf und Kragen, indem er erzählt, der Freund habe manchmal Angst vor ihm gehabt und sich verbarrikadiert. Allerdings nur, „wenn er fett war, da hat er sich was eingebildet“. Freilich passt das mit der Angst ganz gut zur Aussage der Hausmeisterin: Der später Getötete habe ihr zu Lebzeiten gesagt, wenn ihm einmal etwas zustoßen sollte, dann sei der Zemann schuld.

„Und wenn er von an Berg runterfallt, wär’ des dann a mei Schuld g’wesen?“, sagt der Angeklagte.

Die Geschworenen glaubten nicht an Mord, entschieden auf fahrlässige Tötung: drei Jahre Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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