Häftling brach aus und erstach Vater der Freundin

Mordprozess Christian Fleischesser
Er will sich aus Häfen abgeseilt haben, um sein Kind zu sehen – das gar nicht seines ist.

Der 14-mal vorbestrafte Gewalttäter Christian Fleischesser saß in der Justizanstalt Wien-Simmering seine Strafe dafür ab, dass er seine Freundin geschlagen und getreten und die damals 18-Jährige sowie deren Eltern mit dem Umbringen bedroht hatte. Man hätte also eigentlich vor ihm sicher sein können. Immerhin hatte der 37-Jährige einen Freigang aus dem vorigen Gefängnisaufenthalt für die Attacke ausgenutzt und hatte sich dann gleich abgesetzt, also werden sie doch diesmal auf ihn gut aufpassen.

Am 23. August 2012 brach Fleischesser aus, indem er ein Fliegengitter abschraubte und sich mit zusammengeknüpften Leintüchern aus dem Fenster abseilte. „Kann man denn so leicht dort flüchten?“, fragt die Richterin verwundert. „Wenn die Beamten nicht so Dienst versehen, wie es sein sollte, schon“, sagt der Angeklagte. Nämlich ständig alle Türen zu bewachen.

Klick gemacht

Bei seinem Ausbruch ließ Fleischesser auch noch aus der Gefängnisküche ein 40 cm langes Messer mitgehen. Dieses rammte er dem Vater seiner Freundin, der stets gegen die Verbindung war, fünf Mal in den Bauch, der 72-Jährige starb. Es hatte bei dem Angeklagten „klick“ gemacht, so ging am Dienstag beim Mordprozess im Wiener Landesgericht die Verantwortung. Fleischesser behauptet, er habe solche Sehnsucht nach seiner Freundin und dem gemeinsamen ein Jahr alten Sohn gehabt, deshalb sei er ausgebrochen. „Er wollte Wärme, er wollte sein kleines Zuhause“, erklärte Verteidiger Niko Rast. Und das Messer? Zum Aushebeln des Fliegengitters und um die Frau einzuschüchtern, sie hatte ihn schon so lange nicht im Gefängnis besucht.

Aber: „Ein Menschenleben auszulöschen“ – niemals habe er das vorgehabt. „Was ich dieser Familie nur angetan habe!“ Ab dem Zeitpunkt, zu dem der „Schwiegervater“ zu ihm gesagt habe: „Schleich dich, du siehst dein Kind nie wieder“, würden ihm im Gedächtnis „Teile fehlen.“

Wobei: „Dein“ Kind – das ist so eine Sache. Die Freundin erklärte im Zeugenstand, das Kind sei gar nicht von ihm, er habe das längst ahnen können, schon wegen der anderen Augenfarbe.

Urteil: lebenslange Haft plus Einweisung wegen Gefährlichkeit, volle Berufung.

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