Prozess in Wien: Wie ein Streit um Musik in einem Mord endete
Bei dem Prozess wird es um versuchten Mord gehen.
Am Montag beginnt am Wiener Landesgericht ein Mordprozess gegen einen 50-Jährigen. Er soll im Oktober 2025 in Wien-Donaustadt seinen Nachbarn erschossen haben, nachdem der sich über zu laute Musik aus der Wohnung des Angeklagten beschwert hatte.
Nach Eintreffen der Polizei äußerte dieser „immer wieder fremdenfeindliche Aussagen sowie nationalsozialistische Parolen“, wie es in der Anklageschrift heißt, die der APA vorliegt. Der Angeklagte will aus Notwehr gehandelt haben. Dabei wird es auch am Montag bleiben, erklärte seine Verteidigerin Astrid Wagner.
Fremdenfeindliche Äußerungen
In der Vergangenheit soll es immer wieder zu Diskussionen zwischen den beiden Nachbarn gekommen sein, weil der 50-jährige Österreicher bis spät in die Nacht laut Musik gehört haben soll. Im Laufe der Streitigkeiten soll der Angeklagte sich mehrfach fremdenfeindlich geäußert und einmal die Fußmatte des 33-Jährigen angezündet haben.
Brutaler Schlag
Das spätere Opfer war am Abend vom 10. auf den 11. Oktober 2025 mit Freunden unterwegs und fuhr gegen 3.00 Uhr in der Früh vom Schwedenplatz nach Hause. Dort klopfte er dann aufgrund der wiederholt lauten Musik an der Tür des Angeklagten. Dieser öffnete und soll dem Nachbarn laut Anklageschrift „sofort einen derart wuchtigen Faustschlag ins Gesicht“ versetzt haben, „dass dieser zu Boden stürzte und sich dabei eine schollige Zertrümmerung des Nasenbeines“ zuzog.
Als das Opfer wieder aufstand, soll der Angeklagte einen Revolver aus seinem Hosenbund gezogen und auf ihn geschossen haben. Der Oberkörperstreckschuss verletzte die Bauchaorta des Mannes, er verblutete vor der Tür des Angeklagten.
Der 50-jährige Sportschütze rief daraufhin die Polizei und soll laut Anklage gesagt haben, sein Nachbar habe gegen die Tür getreten und gedroht, ihn umzubringen. Der Nachbar liege jetzt in der Stiege vor seiner Türe und er habe das melden wollen.
Als die Polizei eintraf, soll er den Getöteten als „Scheißausländer“ bezeichnet, des Drogenverkaufs bezichtigt und geäußert haben, „das gehöre ihm eh“, wie in der Anklageschrift zitiert wird. Später sagte er, das Opfer sei mit einem Messer auf ihn zugelaufen, deswegen habe er aus Notwehr geschossen.
Alkohol und Medikamente
Die Staatsanwaltschaft sieht die Aussagen als unglaubwürdige Schutzbehauptungen, ein Messer wurde nicht gefunden. Laut Anklage rassistisches Motiv Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass „die - insbesondere bei Alkoholisierung hervortretende - fremdenfeindliche und rassistische Einstellung des Angeklagten Auslöser für die Tat gewesen sein dürften.“ Der Mann soll zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen sein und unter Medikamenteneinfluss gestanden haben.
Angeklagter ist zurechnungsfähig
Laut einem psychiatrischen Gutachten sei der Österreicher Alkoholiker, abhängig von einem Schlafmittel und leide unter Panikstörungen. Ein Vollrausch soll aber zum Tatzeitpunkt nicht bestanden haben. Der Angeklagte sei zurechnungsfähig. Vier weitere Gutachter rekonstruierten den Tathergang über die Verletzungen des Opfers und ballistische Untersuchungen.
Zur Verhandlung sind 22 Zeuginnen und Zeugen geladen. Für den Angeklagten, der seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, gilt die Unschuldsvermutung.
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