Hammerattacke auf Ehefrau: Prozess um Einweisung

Hammerattacke auf Ehefrau: Prozess um Einweisung
Angeklagter wegen psychischer Krankheit unzurechnungsfähig.

Weil er seine Frau bereits seit längerem einer Affäre mit deren Chef verdächtigte, hat ein 50-Jähriger im September 2014 mit einem Hammer auf seine Partnerin eingeschlagen. Am Mittwoch musste sich der Werbefachmann am Wiener Landesgericht verantworten. Da er aufgrund einer psychischen Erkrankung unzurechnungsfähig ist, hatten die Geschworenen über eine Einweisung des Beschuldigten zu entscheiden.

Bereits seit 2002 leidet der Wiener an psychischen Problemen, darunter Depressionen und Burnout, fühlte sich aber auch von anderen verfolgt. Seine Frau verdächtigte er, ein Verhältnis zu haben, wodurch die Ehe entsprechend litt. Das Paar trennte sich, doch nach zwei Jahren zog er wieder in die gemeinsame Wohnung in Döbling ein.

Dies tat der Beziehung offenbar alles andere als gut, die Frau kündigte an, sich scheiden zu lassen. Am 26. September eskalierte nach einem gemeinsamen Frühstück die Situation: Der Angeklagte schnappte sich einen schweren Hammer und schlug vier bis fünf Mal auf seine Frau ein, die im Gesicht und am Kopf getroffen wurde. "Ich hatte ein inneres Gefühl des Aufgewühltseins", sagte der 50-Jährige.

Glücklicherweise ging die minderjährige Tochter dazwischen und konnte so Schlimmeres verhindern. "Wir haben Dich alle lieb", soll die 17-Jährige beruhigend gesagt haben. Daraufhin konnte sie ihm den Hammer abnehmen und vom Balkon in den Garten werfen. Anschließend wurden Polizei und Rettung alarmiert, die sich um die schweren Verletzungen des Opfers kümmerte. Dieses sowie die Tochter entschlugen sich vor Gericht jeder Aussage.

"Keine Tötungsabsicht"

Vor den Geschworenen konnte sich der Angeklagte an einige Einzelheiten erinnern, an andere wieder nicht. Jedenfalls hätte er seine Frau nicht töten wollen, sonst hätte er von hinten und wuchtiger zugeschlagen. Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Friedrich Forsthuber musste über die Einweisung des früheren Werbefachmanns in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entscheiden.

Diese könnte auch bedingt ausgesprochen werden. Darüber hat kürzlich eine sogenannte Sozialnetzkonferenz stattgefunden, bei der Familie, Bewährungshilfe und Gericht über die Möglichkeiten beraten, ob und wie eine ambulante Behandlung möglich wäre. Der 50-Jährige würde in einer betreuten Wohneinheit untergebracht, entsprechend medizinisch versorgt und die Medikamenteneinnahme durch Bluttests überprüft. Zudem würde jeder Kontakt zwischen dem mittlerweile geschiedenen Paar unterbunden werden.

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