Mit gestohlenem Kastenwagen gegen Pestsäule gefahren: Prozess in Wien

WIEN: MANN FUHR IN WIENER INNENSTADT MIT KLEIN-LKW IN PESTSÄULE
Aufgrund einer bipolaren Störung hat Staatsanwaltschaft Unterbringung des Lenkers in forensisch-therapeutischem Zentrum beantragt.
  • Ein 36-jähriger Mann fuhr mit einem gestohlenen Kastenwagen in der Wiener Innenstadt gegen die Pestsäule und war zum Tatzeitpunkt infolge einer bipolaren Störung nicht zurechnungsfähig.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum statt einer Verhandlung wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung.
  • Der Mann zeigte sich krankheitseinsichtig, übernahm die Verantwortung für die Tat und betonte, keinen Menschen verletzen zu wollen.

Mit einem gestohlenen Kastenwagen und ohne Führerschein war ein Mann am 3. März 2025 mit weit überhöhter Geschwindigkeit in der Fußgängerzone in der Wiener Innenstadt unterwegs. Die Fahrt endete mit einer Kollision mit dem Sockel der Pestsäule am Graben.

Am Dienstag stand der 36-Jährige deswegen in Wien vor Gericht. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann zum Tatzeitpunkt infolge einer bipolaren, affektiven Störung zurechnungsunfähig.

Mangels Schuldfähigkeit wurde daher gegen den 36-Jährigen nicht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte stattdessen gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt, ein Schöffensenat gab dem Folge. Als Anlasstat wurde vom Gericht jedoch eine schwere Nötigung angenommen. Verteidiger Daniel Strauss war mit der Entscheidung nicht einverstanden. Er meldete dagegen Rechtsmittel an.

"Habe nicht die Idee gehabt, ich könnte jemanden verletzen"

"Ich hab' das getan", meinte der 36-Jährige, der sich vor einem Schöffensenat krankheitseinsichtig und behandlungswillig präsentierte. Er habe den unversperrten Kastenwagen bei einer Baustelle wahrgenommen und "das Gefühl, der Schlüssel steckt für mich" gehabt. Daher habe er das Fahrzeug in Betrieb gesetzt. Er habe während der Fahrt und darüber hinaus "in meinem ganzen Leben nie die Idee gehabt, dass ich jemanden verletzen kann", betonte der 36-Jährige.

Vor der Fahrt hatte der psychisch Kranke sechs Bier getrunken: „Ich hab' mir kurz eine Jause geholt an der Tankstelle.“ Den Menschen, die damals in der Fußgängerzone unterwegs waren, sei mehr als nur mulmig geworden, als der Kastenwagen mit teilweise aufheulendem Motor entgegenkam, betonte die Staatsanwältin: „In Zeiten von Terroranschlägen ist bei allen ein entsprechendes Bewusstsein präsent.“ 

"Ich geb zu, Autofahren tu ich gern"

"Ich geb zu, Autofahren tu ich gern", ergänzte der Angeklagte. Auch wenn er derzeit keinen Führerschein sein eigen nenne, sei er "ein guter Autofahrer".

Grundsätzlich sei sein Vorgehen, wenn auch vorsichtig und angeblich teilweise hupend durch die Fußgängerzone zu fahren, "irre" gewesen, räumte der Mann ein: "Es tut mir leid, dass ich so viel Aufwand generiert habe."

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