Mit Amoklauf im Stephansdom gedroht: 15-Jähriger auf freiem Fuß
Jener 15-Jährige, der am vergangenen Mittwoch während eines öffentlichen Live-Chats von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit einem Anschlag im Stephansdom gedroht hat, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Er wurde am Sonntag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen gelindere Mittel enthaftet. "Er hat einen Bewährungshelfer beigegeben bekommen", teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntagabend auf APA-Anfrage mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der Jugendliche - er ist unbescholten und war bisher auch nicht polizeibekannt - hatte sich an einem Chat beteiligt, den der Bundeskanzler über Instagram abwickelte. Die Teilnehmer konnten dabei schriftlich Fragen stellen, die Kurz dann beantwortete. Wie die APA mittlerweile in Erfahrung brachte, wollte der offenbar der Lockdown-Maßnahmen überdrüssige und sportbegeisterte Bursch vom Bundeskanzler wissen, wann er denn endlich wieder Fußball spielen dürfe und trainieren könne. Als er darauf keine Antwort bekam, obwohl er seine Frage mehrmals wiederholte, dürfte in dem Burschen der Ärger hochgekocht sein. Es werde am 10. April um 13.00 Uhr einen Amoklauf im Stephansdom geben, postete er nunmehr.
Anhand von Screenshots konnte der junge Österreicher mit familiären Wurzeln im ehemaligen Jugoslawien rasch ausgeforscht werden. Er wurde nach Ermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Wiener LVT am Freitagabend von Cobra-Beamten zu Hause festgenommen.
Nachdem die Handschellen geklickt hatten, gab der 15-Jährige umumwunden zu, das Posting verfasst zu haben. Er habe "nur Spaß gemacht", ihm wären die Konsequenzen seines Tuns nicht bewusst gewesen, lautete seine Verantwortung.
Offenbar haben die behördlichen Erhebungen bisher keine Hinweise erbracht, dass der Jugendliche einen islamistischen Hintergrund haben könnte oder eine tatsächliche Terror-Gefahr bestanden hat. Ungeachtet seiner Enthaftung werden die Ermittlungen gegen den Burschen wegen gefährlicher Drohung (Paragraf 107 StGB) selbstverständlich fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Möglichkeit, sich gegen die Enthaftung zu beschweren, sobald der Beschluss des Journalrichters schriftlich vorliegt.
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