Missbrauch in Kindergärten: Wie Kinder in Wien geschützt werden

Kinder in Kindergarten
In Wien muss seit Ende 2022 jeder Kindergartenbetreiber so einen Beauftragten benennen und bis Ende des Jahres 2023 ein Kinderschutzkonzept vorweisen.

Am Montag versammelten sich im Festsaal des Rathauses Kinderpädagogen, Kindergartenbetreiber sowie 200 neue Kinderschutzbeauftragte der Einrichtungen. Der Grund: Sie kamen zur Auftaktveranstaltung der ersten „Kinderschutzbeauftragten für Elementarpädagogik“.

In Wien muss seit Ende 2022 jeder Kindergartenbetreiber so einen Beauftragten benennen und bis Ende des Jahres 2023 ein Kinderschutzkonzept vorweisen. Tageseltern brauchen einen Krisenleitfaden. Zusätzlich wurde eine neue Kompetenzstelle „Kinderschutz Elementarpädagogik“ bei der MA11 (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet.

Vertuschungsvorwürfe

Das Kindergartengesetz wurde adaptiert, nachdem vor rund acht Monaten schwere sexuelle Missbrauchsverdachtsfälle in einem städtischen Kindergarten in Penzing auftauchten.

Damals wurde einiges falsch gemacht: Die Eltern erfuhren erst im Frühjahr 2022, also ein Jahr später, dass gegen einen Kindergartenpädagogen ermittelt wurde. Bereits ein Jahr zuvor wurde der Pädagoge vom Kinderdienst abgezogen. Davor meldeten Eltern bereits Auffälligkeiten von Albträumen bis Bettnässen bei zwölf Kindern.

Als Konsequenz dieser Versäumnisse wurde nicht nur die damalige Chefin der MA10 (Kindergärten) vom zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) abgesetzt, sondern es wurden auch strukturelle Veränderungen angekündigt: Dazu zählen die Kinderschutzbeauftragten. „Jeder Betrieb braucht einen und die Stadt wird eine eigene Person für städtische Kindergärten abstellen“, sagt Wiederkehr.

 

Missbrauch in Kindergärten: Wie Kinder in Wien geschützt werden

Am Rande der Auftaktveranstaltung für die neuen Kinderschutzbeauftragten sprach Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) gemeinsam mit Birigtte Gstrein von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe und Hedwig Wölfl vom Verein "Die Möwe" über die neuen Aufgaben. 

Betrieb ernennt Beauftragte

Der Beauftragte wird vom Betrieb selbst ernannt, er kann ein neuer oder bestehender Mitarbeiter sein. Mehr Fördergeld werde es dafür nicht geben, aber ein Schulungsangebot der Stadt. Die Schulungen von Polizei, MA11 oder Kinderschutzorganisationen werden wiederum von der neuen Kompetenzstelle „Kinderschutz Elementarpädagogik“ organisiert. 132 Personen wurden seit Jänner einmal wöchentlich in 12er-Gruppen geschult.

Die neue Kompetenzstelle, die aus zwei Vollzeitkräften besteht, ist auch Anlaufstelle für Eltern, Betreiber und soll zugleich Verdachtsfälle begleiten. Auch die Kinderschutzkonzepte werden dort kontrolliert. „Diese können von 6 bis 200 Seiten haben“, sagt dazu Hedwig Wölfl vom Verein „Die Möwe“. Darin steht etwa, wo die körperlichen Grenzen seien – vor allem für männliche Pädagogen. „Kindergärten sollen ein Schutzraum sein, auch in die Ecke stellen, geht nicht. Alles, was Kinder beschämt, geht nicht“, sagt sie.

Warten auf Gutachten

Was die schweren Missbrauchsvorwürfe in Penzing betrifft: Hier wartet man aktuell bis Ende Mai auf ein drittes Gutachten, sagt die Staatsanwaltschaft Wien. Für Wiederkehr gehe das alles zu langsam. „Für vierjährige Kinder seien zwei Jahre schon das halbe Leben“. Die Angehörigen bekommen psychologische Betreuung.

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