Mann soll 17-Jährige zur Prostitution gezwungen haben

Symbolbild
Der 33-Jährige soll 2016 eine minderjährige Norwegerin nach Wien gelockt haben. In Kroatien organisierte er mehrere Sex-Treffen.

Ein 33-jähriger Deutscher hat sich am Mittwoch vor einem Wiener Schöffensenat verantworten müssen. Der Mann soll 2016 die damals 17-jährige Norwegerin über ein Online-Computerspiel kennengelernt haben, als sie sich in einer psychiatrischen Klinik befand.

Der Deutsche reiste zu ihr nach Stavanger, wo sich die Minderjährige in ihn verliebt hat. Vor dem Gericht beschrieb er sie als eine junge und unsichere Frau, die "viele Probleme" hatte und "von zu Hause weg wollte". Laut Staatsanwaltschaft nutzte der Angeklagte ihren instabilen psychischen Zustand aus und begleitete sie nach Österreich.

Danach fuhr er mit ihr nach Kroatien, wo sich das Paar Airbnb-Wohnungen gemietet hat. Der Angeklagte soll 30 bis 60 Sex-Treffen in Hotels, Autos und Wohnungen der Freier organisiert und die Einkünfte an sich genommen haben.

"Dem Mädchen blieb nichts"

Wenn sich die Norwegerin widersetzt hat, habe er sie geschlagen und ihr den Tod angedroht. Im November 2018 schaffte sie es, zu flüchten und wurde von ihrer Mutter aus Slowenien nach Norwegen gebracht. 

Verteidiger Roland Friis sieht die Anschuldigungen seines Mandanten als "definitiv nicht wahr", weil er nie Gewalt ausgeübt oder die junge Frau zu etwas gezwungen habe. Der Mann sagte, er habe von Zuwendungen seiner Mutter und den Einkünften von Online-Spielen gelebt.

Angebliche Dreiecksbeziehung

Dass die junge Norwegerin Anfang 2019 gegen ihn eine Strafanzeige einbrachte, erklärte er damit, dass er sie "vernachlässigt" habe. Zwischenzeitlich habe man nämlich mit einer zweiten Frau in einer Dreiecksbeziehung gelebt: "Sie (die beiden Frauen, Anm.) hatten sich wirklich gut eingelebt."

Dass sein alleiniges Interesse nicht mehr der jungen Frau aus dem Norden galt, habe ihm diese aber offenbar übel genommen: "Sie hat auch schon in der Vergangenheit Dinge erfunden." Außerdem habe sie versucht, "ihre beste ehemalige Freundin im Wald abzustechen", behauptete der 33-Jährige.

Da die aktuelle Adresse der inzwischen 22-Jährigen erst nach Einschaltung der EU-Justizbehörde Eurojust ermittelt wurde, soll sie beim nächsten Verhandlungstermin per Videoschaltung vernommen werden.

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