Malediven-Urlaub endet im Spital: Reiseveranstalter verurteilt

Malediven-Urlaub endet im Spital: Reiseveranstalter verurteilt
Unglück beim Einsteigen am Pier: Eine Wienerin erkämpfte mühsam Schadenersatz.

Die Pensionistin Brigitte Lechner war schon mehrmals mit einem Segelboot in der Ägäis unterwegs: "Ich weiß, was Wellen und Wind bis 9 Beaufort bedeuten." Sie ist auch oft "in den Lüften", mit dem Ballon. "Ein Wasserflugzeug hat mir noch gefehlt", sagt die Wienerin. Im Urlaub auf den Malediven sollte es so weit sein.

Doch das im Wasser schaukelnde Flugzeug war am Pier nur mit zwei, statt wie vorgeschrieben mit drei Halteleinen befestigt. Brigitte Lechner wollte ihr Ticket vorweisen, ein Crew-Mitglied lächelte sie an, ab dann weiß die Urlauberin nichts mehr. Sie geriet mit dem linken Fuß in den Spalt zwischen Schwimmkörper des Flugzeuges und Steg, verklemmte sich, stürzte vorn über und brach sich Sprunggelenk und Wadenbein.

Malediven-Urlaub endet im Spital: Reiseveranstalter verurteilt
Brigitte Lechner

Die Fluggesellschaft argumentierte später, sie hätte nicht auf die Aufforderung zum Betreten des Flugzeuges gewartet. "Aber ich bin ein Hosenkacker", sagt Brigitte Lechner im Gespräch mit dem KURIER: "Ich wäre nie von selber dort drauf gestiegen, wenn mir nicht jemand gedeutet hätte."

Der Urlaub war jedenfalls zu Ende, noch ehe er begonnen hatte. Die 67-Jährige wurde in eine Klinik gebracht, dort habe man versucht, ihr ohne Spritze den Fuß einzurichten. "Ich hab’ geschrien, wie am Spieß." Die Tabletten gegen die Schmerzen habe sie ohne Wasser hinunterwürgen müssen. Man muss das Mineralwasser dort privat kaufen, und sie hatte ja niemanden, der es für sie besorgt hätte, erzählt Brigitte Lechner. Noch heute fürchte sie ständig zu verdursten.

Schief eingegipst

Nach drei Tagen kam der österreichische Konsul in die Klinik, und auf einmal gab es auch eine Spritze zum Einrenken des Bruches.

"Bis dahin war mein Fuß schief eingegipst", sagt Frau Lechner. Sie brauchte lange, um wieder auf die Beine zu kommen. Mit Hilfe ihres Anwalts Johann Etienne Korab klagte sie den Reiseveranstalter auf Schadenersatz. Erst vom Obersten Gerichtshof bekam sie Recht. Bis dahin hatte die Meinung vorgeherrscht: Gegen Wind und Wellen kann man nichts machen.

Die Urlauberin muss sich zwar ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil sie ohne konkrete Aufforderung das Flugzeug besteigen wollte. Aber das Fehlen der dritten Befestigungsleine und eines zweiten Besatzungsmitglieds zur Hilfestellung wurde dem Veranstalter angelastet. Der muss 20.000 Euro Schadenersatz zahlen und haftet auch für Spätfolgen.

Kommentare