Reue kam zu spät: 9 Jahre Haft für Lorenz K.

Reue kam zu spät: 9 Jahre Haft für Lorenz K.
Der 19-jährige Wiener wurde im Straflandesgericht nicht rechtskräftig als Mord-Anstifter verurteilt.

Vor der Urteilsverkündung im Wiener Terrorprozess zeigte sich der 19-jährige Lorenz K. einsichtig: „Ich habe einen Riesenmist gebaut. Dafür gibt es keine Entschuldigung.“ Er sei zwar „nicht komplett geheilt“, aber „von dieser Ideologie distanziere ich mich.“ Kann man ihm das glauben?

„Die Ideologie ist noch in ihm drinnen. Er ist auf den ersten Kilometern. Das wird ein langer, steiniger Prozess“, hegte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer Zweifel.
Auch bei den Geschworenen zog die späte Reue nicht. Sie sprachen Lorenz K. wegen versuchter Anstiftung zum terroristisch motivierten Mord schuldig, die Strafe wurde (bei einem Rahmen von bis zu 15 Jahren) mit neun Jahren Haft ausgemessen. Verteidiger Wolfgang Blaschitz meldete volle Berufung an.

Nach dem Urteilsspruch war Lorenz K. offenbar wieder ganz der alte: „Ist mir doch scheißegal“, kommentierte er den Umstand, dass eine alte bedingte Strafe nicht dazu gerechnet wurde. Und zu den Richtern sagte er: „Keine Ahnung, wie Sie erwarten, dass sich da Leute ändern. Da wundern Sie sich, dass solche Sachen passieren."

Zeichnungen

Ein Zellengenosse des 19-jährigen Wieners mit albanischen Wurzeln  hatte zu Protokoll gegeben, dass Lorenz K. den Islam verherrliche und Mithäftlinge manipuliere. Darauf könnten auch in der Zelle gefundene Zeichnungen des Angeklagten hindeuten, auf denen ein angedeuteter Kopfschuss, eine US-Flagge mit dem Teufel sowie eine Moschee, hinter der gerade eine Bombe hochgeht, dargestellt sind.

Ob eine längere Haftstrafe überhaupt dazu angetan ist, den (einst?) glühenden IS-Anhänger, der seine Radikalität nur schwer in Zaum halten konnte, zu „bessern“, erscheint freilich fraglich. Der von seinen Eltern als „fröhliches Kind, beinahe ein Kasperl“ Beschriebene wurde „als Störfaktor“ von der Schule suspendiert und in eine Schule für geistig schwerbehinderte Kinder gesteckt, der er mit 14 fernblieb.

Mit 15 sperrte ihn – nach eigenen Angaben – die Justiz wegen eines Raubüberfalls mehrere Monate mit Erwachsenen in eine Zelle. Dort soll er gedemütigt worden sein und habe im Islam Halt gefunden. In der Jugendstrafanstalt kam er mit Sympathisanten der Terrormiliz in Kontakt. Als er eine Lehrstelle verlor, weil die Firma von seinen Vorstrafen erfuhr, wandte er sich endgültig dem IS („ Islamischer Staat“) zu. Laut Anklage stiftete er einen zwölfjährigen Deutschen zu einem Selbstmordanschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen an, der nur „wegen der Unfähigkeit des Zwölfjährigen“ fehlschlug, wie der Ankläger ausführte. Der Strafunmündige sei zwar längst radikalisiert gewesen („ein Chorknabe war das nicht“), der Angeklagte habe ihn aber motiviert.

Außerdem soll Lorenz K. geplant haben, gemeinsam mit seiner nach islamischen Recht angetrauten Frau – einem 16-jährigen deutschen Mädchen – einen Selbstmordanschlag mit einer Bombe zu verüben.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz widersprach in seinem Plädoyer: Lorenz K. habe einen „geordneten Rückzug“ angetreten. Er sei ein „verwirrter Jugendlicher, der wieder in die Gesellschaft resozialisiert werden“ müsse, aber „kein verlorener Sohn.“ Die Geschworenen forderte der Anwalt auf, mit ihrem Urteil „den verwirrten Sohn wieder anzugliedern.“

Ein Schock

Die Eltern des Angeklagten, sie arbeiten beide in Pflegeberufen, verfolgten den gesamten Prozess. „Es ist für uns traurig gewesen, zu sehen, wie er sich verändert hat“, sagte der Vater im Zeugenstand. Als ihr Sohn unter Terrorverdacht festgenommen wurde, sei das „ein Schock für uns gewesen. Wenn Sie von der Polizei von der Arbeit abgeholt werden und zu Hause sind die Spürhunde – ich habe gedacht, das kann nur eine Show sein.“

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