Lange vergessener Tritt landete nach 20 Jahren vor dem Richter

Lange vergessener Tritt landete nach 20 Jahren vor dem Richter
Prozess in Wien: Erinnern kann sich kein Beteiligter mehr – Freispruch im Zweifel

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. Manchmal dauert es sogar 20 Jahre.

Damals hatte Rechtsanwalt Andreas Schweitzer noch nicht einmal mit dem Jus-Studium begonnen.

„Und Haare hatte ich auch noch“, sagt er im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Der Zeuge, ein Polizist, erinnert sich: „Und meine Haare waren noch schwarz.“

„Unglaublich, aber wahr“, kommentiert es Richter Stefan Renner – aber nicht in Anbetracht der Haarpracht-Schilderungen, sondern der vergangenen Zeitspanne.

Schreibmaschine

Anlass für den Gerichtstermin am Donnerstag ist ein Vorfall auf einer Baustelle in Wien-Margareten. Laut Strafantrag aus dem Jahr 2000 (er wurde noch mit der Schreibmaschine geschrieben) soll der heute 54-jährige Angeklagte bei einer Baustellenkontrolle aufgefallen sein. Der Rumäne arbeitete dort schwarz. Zudem war er illegal im Land. Zwei Polizisten nahmen ihn daraufhin fest. „Ich weiß noch, dass man mir die Hände gefesselt und mich ins Polizeiauto gesteckt hat“, schildert der Mann vor Richter Renner.

Doch plötzlich lagen der Schwarzarbeiter und die beiden Polizisten auf dem Boden. Laut Aktenvermerk von damals soll der Rumäne versucht haben, einen Polizisten gegen das Schienbein zu treten. Dem anderen habe er das Bein stellen wollen.

„Es tut mir leid. Wir waren plötzlich alle am Boden. Aber ich weiß auch nicht mehr warum“, erklärt der Angeklagte. Damals hatte er zu Protokoll gegeben, dass er nicht verstanden habe, dass er einsteigen soll, durch einen Ruck an seiner Jacke sei er schließlich zu Sturz gekommen.

Zwei Wochen verbrachte er daraufhin in Schubhaft, dann wurde er zurück in seine Heimat gebracht.

Überraschung bei der Einreise

Der Zwischenfall auf der Baustelle war schon vergessen, als er eines Tages bei seiner Einreise am Flughafen in Wien-Schwechat erfuhr, dass gegen ihn ein Verfahren wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt anhängig ist.

Dabei war der Mann in der Zwischenzeit schon etliche Male wieder in Österreich gewesen, um (legal) als Bauarbeiter zu arbeiten.

„Schauen wir, ob sich der einzige Zeuge noch erinnern kann“, hofft der Richter. Doch er wird enttäuscht. Der Polizist (der damals schwarze Haare hatte), kann sich an die Amtshandlung nicht mehr erinnern. Der Richter ist trotzdem dankbar, dass er erschienen ist: „Sonst hätte ich vertagen müssen und dann dauert’s wieder zehn, 20 Jahre.“ Der Angeklagte entschuldigt sich etwas ratlos beim Beamten. „Ich bitte alle um Verzeihung.“

Urteil: Freispruch im Zweifel; rechtskräftig.

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