Kurioser Streit um Katzen-Unterbringung

Um diese Katze drehte sich der Streit: Weil die Besitzerin keine Verzichtserklärung abgab, musste sie zahlen.
Sohn vergaß Verzichtserklärung. Ex-Besitzerin muss für Tierheim-Aufenthalt zahlen.

Christina A. hat eine Sachwalterin und ist schwer erkrankt. Von ihren Pflichten als Katzen-Besitzerin entbindet sie das nicht. Das zeigt nun ein Beschluss des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Wien. Die 53-Jährige muss nachträglich 834,30 Euro an die Stadt Wien überweisen, obwohl die Katze längst eine neue Besitzerin hat.

Die Geschichte beginnt mit einem Spitalsaufenthalt. A. ist ab Anfang Mai des Vorjahres für zwei Monate in einem Krankenhaus. Um die Katze kann oder will sich in ihrem Umfeld niemand kümmern. Das Tier kommt in die Obhut des Wiener Tierschutzvereins. Dort meldet sich auch ihr Sohn. Man habe keinen Platz mehr für das Tier, will er am Telefon gesagt haben. Er vergaß allerdings, eine schriftliche Verzichtserklärung abzugeben. Diese trat wie in solchen Fällen üblich nach zwei Monaten automatisch ein. Die Katze wurde quasi zum Eigentum des Tierschutzhauses. Um die Kosten der Unterbringung bis zu diesem Zeitpunkt entspann sich ein längerer Rechtsstreit.

Das Tierschutzhaus rechnete den Aufenthalt der Katze gemäß den Tarifen (8,80 Euro pro Tag) mit der zuständigen Magistratsabteilung 60 ab. Diese wiederum schickte die Rechnung weiter an die Sachwalterin der Ex-Besitzerin – samt eines Aufschlags von 264 Euro.

Die Sachwalterin berief für ihre Mandantin, führte an, dass es ihr an Geld mangle. Der UVS ließ das nicht gelten, gab der MA 60 Recht. Die Katze kam schnell wieder unter. Dem Tierschutzverein gelang es binnen zwei Wochen eine neue Besitzerin zu finden.

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