Es soll der neue ORF-Serienhit werden – mit Stars wie Brigitte Hobmeier, Gerti Drassl, Wolfgang Böck und Gregor Bloéb: „Rat mal wer heut kocht“, lautet die Stadtkomödie von „Vorstadtweiber“-Erfolgsautor Uli Brée. Doch der Titel stößt schon jetzt den echten Vorstadt-Bewohnern der Döblinger Starkfriedgasse sauer auf, und zum Lachen bringt sie die Produktion gewiss auch nicht.
Denn seit vorigen Montag belagert der große Filmtross die beschauliche Gasse und beansprucht zig Parkplätze, weil der Hauptdreh ebendort in einer Villa stattfindet. Und das nicht etwa ein paar Tage, sondern einen ganzen Monat lang.
Dimension und Länge "ein Wahnsinn"
Erzürnte Anrainer, die namentlich nicht genannt werden wollen, haben sich an den KURIER gewandt: Sie kritisieren nicht nur die enorme Einschränkung der Lebensqualität, sondern auch die lange Dauer des Drehs für die neue Serie: „Die Leute vom Film sind zwar alle total nett, aber die Dimension und die Länge sind halt ein Wahnsinn“, sagt eine Bewohnerin. Schließlich spiele sich viel im Freien und im öffentlichen Raum ab – so habe es zuletzt bei ähnlichen Produktionen nächtliche Schüsse gegeben, dazu unter tags Störfaktoren wie Foodtrucks und Heurigenbänke im Freien.
Bis 15. April heißt es für Bewohner der Starkfriedgasse stark sein.
Mehr als 50 Parkplätze weg
In Summe würden nun 50 bis 80 Stellplätze wegfallen – aber nicht nur für große Produktionswägen, sondern auch für die Privat-Pkw der Filmcrew: „Diese dürfen dann mit Wagenkarte gratis parken, während wir mit Parkpickerl keinen Parkplatz mehr finden“, wird kritisiert.
Zu allem Überdruss sei zum Start am vergangenen Montag plötzlich ein weiteres Parkverbot von 7 bis 22 Uhr hinzugekommen. Unangekündigt. „Ich bin dann wutentbrannt hinausgeeilt, weil ich natürlich Angst vor einer Abschleppung hatte“, berichtet eine Anrainerin. Der Zorn richtet sich vor allem gegen die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten), die das alles zulasse.
Nach der KURIER-Anfrage teilte eine MA46-Sprecherin mit, dass nunmehr die Halteverbotszone wieder verkleinert worden sei, weil die Fläche gar nicht benötigt wurde. Grundsätzlich müssten Filmaufnahmen ein „verkehrsbehördliches Ermittlungsverfahren“ durchlaufen, und „die Gesamtlänge der beantragten Halte- und Parkverbotszonen sind mittels Fahrzeuglisten detailliert zu begründen“. Entwarnung gibt es in einem Punkt: Wer ohne sein Wissen ins Parkverbot „rutscht“, habe keine Strafe zu befürchten, weil alle zuvor abgestellten Fahrzeuge erfasst würden.
Kurzparkzonen Parken ist mittlerweile in ganz Wien kostenpflichtig – und zwar gültig von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden (in Geschäftsstraßen gelten eigene Regelungen). 2,60 €kostet die Parkstunde – bis zu 15 Minuten sind gratis.
Unter das Kapitel „kreativer Parkplatzraub“ fällt auch ein Fall aus dem dichtverbauten 4. Bezirk, wo Straßenraum ohnedies ein kostbares Gut ist. Normalerweise würde man über einen seit Wochen auf der Wieden abgestellten Schneepflug (mangels Schnee) gerne schmunzeln, würde sich dahinter nicht eine Behördenposse zu Lasten der Anrainer verbergen.
Als diese nämlich vor einigen Wochen die MA 67 (Parkraumüberwachung) auf das in der Kurzparkzone abgestellte Klein-Räumfahrzeug hinweisen und um Entfernung ersuchen (es hat kein Kfz-Kennzeichen, keine Firmenanschrift und auch kein Parkpickerl), bekommen sie zu ihrem Erstaunen folgende Antwort: Diese „Traktoren“ seien „gemäß § 6 der Parkometerabgabeverordnung von der Entrichtung der Abgabe befreit“ – ergo sei dieses Gefährt ordnungsgemäß abgestellt und könne nicht abgeschleppt respektive entfernt werden.
Dieser Logik folgend könnten Hausbetreuungsfirmen nun Hunderte ihrer Mini-Schneepfluge eigentlich das ganze Jahr über in den städtischen Kurzparkzonen abstellen und müssten sich nicht teuer private, saisonale Abstellflächen anmieten.
Kurioserweise ist die MA 46 aber ganz anderer Rechtsansicht: Schneeräumfahrzeuge seien nämlich nur im Zuge von Arbeitsfahrten von Parkgebühren befreit – „um beispielsweise Streugut nachzufüllen oder kleinere Reparaturen durchzuführen“, teilt die Behörde dem KURIER auf Anfrage mit. „Hingegen ist das Bereithalten von Schneeräum- und Streufahrzeugen vor Ort, um im Falle von Schneeverhältnissen unmittelbar mit der Räumung zu beginnen, nicht von der Ausnahme des § 6 Parkometerabgabeverordnung gedeckt, da es sich hierbei nicht um eine Arbeitsfahrt handelt. Im von Ihnen angeführten Fall ist daher mit einer Strafe zu rechnen.“
Bis sich die beiden Magistratsstellen nun einig werden, welches Recht nun gilt, zieht vielleicht der nächste Winter ins Land. Den Frühlingsbeginn hat dieser Schneepflug jedenfalls schon einmal überdauert.
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