Zufahrt über Wanderweg
Der KURIER berichtete erstmals im Jahr 2003 über diesen Fall: Ein umtriebiger Manager aus dem Finanzbereich hatte zusammen mit seiner Frau in der obersten und damit lukrativsten Reihe der Ladenburghöhe die Grenzen des Erlaubten deutlich überschritten – wie schon mit freiem Auge zu erkennen war. Ein solches Doppelhaus in gekuppelter Bauweise wäre nur unter strengen Auflagen erlaubt gewesen, wie separaten Eingängen und trennenden Feuermauern; dass die Zufahrt zur Garage über einen Fußweg im Wald- und Wiesengürtel erfolgte, war das Tüpfelchen auf dem I.
Nachdem (korrekt agierende) Nachbarn rebellierten und die Baubehörde 2001 den ersten Abbruchbescheid erließ, ging der Eigentümer in die Gegenoffensive: Nicht nur, dass eine Fülle an Einsprüchen und Neueinreichungen folgten, deckte er sogar die damaligen Spitzen der Stadtregierung mit Anzeigen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.
Konsulat Kamerun als Mieter
Alles letztlich vergeblich. Denn am Ende setzten doch die Bagger dem unwürdigen Schauspiel ein Ende. Beim KURIER-Lokalaugenschein finden sich nur noch die Reste des früheren Protzbaus – der Grund ist schon frisch planiert, der Zufahrtsweg neu geschottert.
Doch wie ist es überhaupt möglich, dass die Behörden so lange genarrt werden können und ein rechtswirksames Höchstgerichtsurteil erst 14 Jahre später vollstreckt wird? Laut Baupolizei (MA 37) hätten die Eigentümer ganz tief in die Trickkiste gegriffen: So seien ständig neue Einreichungen erfolgt – aber solange ein Verfahren zur nachträglichen Bewilligung anhängig sei, dürfe ein Abrissantrag „nicht vollstreckt werden“. „Außerdem hat der Eigentümer das Honorarkonsulat von Kamerun in diesem Gebäude eingemietet, und auf exterritorialem Gebiet ist eine Vollstreckung ebenfalls nicht möglich“, erklärt eine MA37-Sprecherin. Mittlerweile sei die Causa erledigt, das Grundstück verkauft, neue Pläne lägen aber noch nicht vor. Über etwaige Geldstrafen schweigt sich die Baupolizei aus.
Gar kein Schaden entstanden?
Anrainer wundern sich aber, dass die Verzögerungstaktik irgendwie sogar zum Erfolg geführt hat: Denn durch die lange Nutzungsdauer und die massive Preissteigerung im Immobilien-Bereich sei den „Schwarzbau-Herren“ wohl nicht einmal ein Schaden entstanden.
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