Doppelte Abzocke auf Sophienalpe: WKÖ distanziert sich von "Besitzwacht"

Das Parken auf der Sophienalpe kam schon so manchen Besucher teuer zu stehen
Es handle sich um „kein branchenübliches Vorgehen“, sagt der WKÖ-Bewachungschef.

Der Bericht des Samstag-KURIER über die (versuchte) doppelte Abzocke von Parksündern auf der Wiener Sophienalpe hat nun auch die Wirtschaftskammer auf den Plan gerufen. Hans-Georg Chwoyka, Bundesvorsitzender des Bewachungsgewerbes, distanziert sich dabei klar von den Praktiken der „Besitzwacht GmbH“. „Bei der erwähnten Geschäftspraxis handelt es sich keinesfalls um ein branchenübliches Vorgehen – dieses ist klar abzulehnen.“

Wie berichtet, war ein Motorradfahrer auf der Sophienalpe in diese Parkplatzfalle getappt und berappte anschließend eine 395-Euro-Pönale zur Abwendung einer angedrohten Besitzstörungsklage. Dem nicht genug erhielt der Wiener acht Monate später eine weitere Zahlungsaufforderung der „Besitzwacht“, die zunächst 156 Euro, dann sogar 170 Euro geltend machte – und zwar für die entstandenen Überwachungskosten in dem Fall. Denn diese seien „durch die Störungshandlung ursächlich herbeigeführt“ worden, wurde argumentiert.

Doppelte Abzocke auf Sophienalpe: WKÖ distanziert sich von "Besitzwacht"

Vor allem Parkplatz-Suchende dürften sich auf der Sophienalpe zuletzt nicht willkommen gefühlt haben

Juristisches Vorgehen

Wie die Arbeiterkammer, die schon Betroffene gegen die „Besitzwacht“ vertreten hat, sieht auch die Wirtschaftskammer die Extra-Verrechnung kritisch und geht juristisch dagegen vor: Die Methode sei auch deshalb „negativ registriert worden“, da Mitgliedsunternehmen mit solchen Mahnschreiben konfrontiert worden seien. „Darüber hinaus wurden seitens der Branchenvertretung bereits wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen dieses Unternehmen ergriffen“, so Chwoyka. Die Firma gehöre dem Sicherheitsgewerbe an – Firmensitz sei in Vösendorf.

„Besitzwacht“-Chef Stefan Saverschel sah sich aber im Recht und verwies auf ein Handelsgericht-Urteil. Alle offenen Beträge würden „gerichtlich eingeklagt“.

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