Knalleffekt um tote Nathalie D. (27)

Am 1. August wurde im Wiener Landesgericht der Fall . verhandelt. Natalie trank im Auto des Angeklagten Alexander S.  aus einer Wasserflasche und starb. In der Flasche war Liquid Ecstasy. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Sie trank Liquid Ecstasy aus Trinkflasche, hatte aber Drogen und Alkohol konsumiert

Am kommenden Donnerstag startet der spektakuläre Prozess rund um den tödlichen Schluck aus einer Mineralwasserflasche. Die 27-jährige Nathalie D. war nach einer Partynacht beim „Hypnotic XXL“-Clubbing in der Nacht auf den 1. April mit einer Freundin und zwei flüchtigen Bekannten nach Hause gefahren. Dabei hatte sie im Auto einen Schluck aus der Mineralwasserflasche des 36-jährigen Alexander S. genommen. Nach sechstägigem Überlebenskampf starb sie schließlich im AKH.

Als der KURIER schrieb, Nathalie sei ein Partygirl, gab es heftige Reaktionen von Familie und Arbeitskollegen. Die Sachbearbeiterin in einer Floridsdorfer Etikettenfirma habe nie geraucht, keine Drogen genommen und praktisch keinen Alkohol getrunken. „Sie war ein Sonnenschein“, hieß es.

1,46 Promille

Das gerichtlich angeordnete Gutachten von Universitätsprofessor Daniele Risser spricht eine andere Sprache: Nathalie D. hatte Methamphetamin („Crystal Meth“) und 1,46 Promille im Blut.

Beides war aber laut der chemischen Analyse nicht in der 0,33-Liter-Mineralwasserflasche zu finden. Dort befand sich nur der Felgenreiniger GBL, auch bekannt als Liquid Ecstasy. Die junge Frau dürfte also auch zuvor schon Drogen und eine größere Menge Alkohol konsumiert haben. Alexander S. soll vor Fahrtantritt eine Runde „Speed“ ausgegeben haben. Dabei handelte es sich zwar um „Crystal Meth“ statt „Speed“, das wusste aber vermutlich keiner der Beteiligten. Der Tod der jungen Frau trat schließlich durch eine vergiftungsbedingte Atemlähmung ein, ergab das Gutachten von Risser. Herbeigeführt wurde dies durch die Mischung aus Methamphetamin und GBL.

Damit könnte die Frage im Prozess entscheidend sein, ob der Tod auch ohne der freiwilligen Einnahme des vermeintlichen „Speed“ geschehen wäre. Staatsanwalt Gerd Hermann wirft Alexander S. jedenfalls Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor. Er habe in Kauf genommen, dass die 27-Jährige zwischen den im hinteren Bereich des Autos gelagerten Getränken das gefährliche GBL findet und konsumiert.

Belastet wird S. durch Nathalies Freundin und den Freund des mutmaßlichen Täters. Alexander S. (verteidigt von Herbert Eichenseder) hat bisher zu allen Vorwürfen geschwiegen. Der Angeklagte selbst dürfte jedenfalls auch kein Kind von Traurigkeit und in der Vergangenheit schon öfter mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein.

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