Klimademo: DNA-Probe von Demonstrant Simon F. war rechtswidrig

Klimademo: DNA-Probe von Demonstrant Simon F. war rechtswidrig
Der Student wurde festgenommen. Sein Rucksack wurde durchsucht, die Polizei nahm Handflächenabdrücke und einen Mundhöhlenabstrich.

Es ist nicht das erste Mal, dass Klimademonstrant Simon F. in Wien vor Gericht erscheint. Erst vor Kurzem wurde er im Landesgericht für Strafsachen freigesprochen – ihm wurde versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Am Mittwoch allerdings war er als Beschwerdeführer vor der Richterin im Landesverwaltungsgericht Wien.

Bei seiner Festnahme hatte die Polizei seinen Rucksack durchsucht. Außerdem wurden ihm Handflächenabdrücke abgenommen und ein Mundhöhlenabstrich veranlasst. Nun entschied die Richterin: Beides war rechtswidrig.

Klimademo: DNA-Probe von Demonstrant Simon F. war rechtswidrig

Simon F. (re.) mit Anwalt Clemens Lahner im Landesgericht

Insgesamt waren am 31. Mai 92 Personen festgenommen worden. Sie hatten den Ring blockiert – ein Verkehrschaos war die Folge. Die Polizei trug die Demonstranten weg. Doch die Identitätsfeststellung gestaltete sich schwierig. Sie hatten ihre Fingerkuppen verklebt und auch keine Ausweise bei sich.

Simon F. war einer der Letzten, die von den Polizisten weggetragen wurden. Als ihn die Beamten aufhoben, machte er sich schwer – das ist auch auf den Videos erkennbar, die schon im Strafprozess vorgeführt wurden. Aktiven Widerstand allerdings leistete er nicht. Doch dann wurde es kurz hektisch. Irgendwer schrie: „Passt’s auf! Der hat eine Glasflasche dabei!“ Und somit wurde der Rucksack des Studenten durchsucht – gegen seinen Willen. Glasflasche fanden sie keine.

Von wem kam Warnung?

Im Verwaltungsgericht sollte eigentlich geklärt werden, wer diese Information verbreitet hatte. Doch das konnte niemand beantworten. Zwei der drei befragten Polizisten haben die Warnung zwar gehört. „Aber sie konnten nicht sagen, von wem das kam. Es gab auch keinen Blickkontakt zu dem Beamten. Also war möglicherweise ein ganz anderer Demonstrant gemeint“, sagt Rechtsanwalt Clemens Lahner.

Selbst mit Glasflasche hätte der Rucksack erst einmal von außen abgetastet werden müssen. Das wurde nicht gemacht. Und somit sei das Vorgehen rechtswidrig.

 Als die Polizisten die Identität der Demonstranten feststellen wollten, gestaltete sich das schwierig. Die Demonstranten zeigten ein „hoch professionelles Vorgehen“, betonte die Polizei und meinte damit unter anderem die verklebten Fingerkuppen. Die Demo-Teilnehmer verweigerten die Kooperation. Sie wurden ins Polizeianhaltezentrum gebracht.

Konkreter Verdacht

Allerdings: Auch in diesem Fall dürfen nicht einfach DNA oder Abdrücke genommen werden. „Da muss schon ein konkreter Verdacht vorliegen. Es gab überhaupt keinen Hinweis, dass der Bursche gefährlich ist“, sagt Lahner. Außerdem, so betonte die Richter, seien Versammlungen ausdrücklich durch die Verfassung und die Menschenrechtskonvention geschützt.

Die DNA und die Handflächenabdrücke muss die Polizei nun übrigens löschen.

Die Landespolizeidirektion Wien will nun auf die schriftliche Ausfertigung warten. „Dann wird das Ganze evaluiert“, sagt Manfred Reinthaler, Leiter der Pressestelle.

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