Karl Mahringers Erbe beim Asyl

Karl Mahringers Erbe beim Asyl
Mehrere Akteure fordern, die Asylbescheide neu aufzurollen. Doch das Bundesverwaltungsgericht wehrt ab.

Karl Mahringer wurde rechtskräftig der Sachverständigen-Status entzogen. Er war lange Zeit eine fixe Instanz, wenn es um Asyl-Gutachten zu Afghanistan ging. Er war der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige. Nun ist die Frage, wie es weitergeht.

Amnesty International forderte unverzüglich, dass Asylanträge, die aufgrund von Mahringers Gutachten abgelehnt wurden, neu aufgerollt werden.

In diesen Kanon stimmt auch Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper von den Neos ein: „Es sollte eine amtswegige Wiederaufnahme sämtlicher Fälle eingeleitet werden, in denen eines der Gutachten von Mahringer als Beweismittel angeführt worden und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage gewesen ist oder Mahringer als Sachverständiger beigezogen worden ist.“

Ein bereits abgeschlossenes Verfahren könne wieder aufgenommen werden, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten“.

"Obliegt nur dem zuständigen Richter"

Vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – wo über die Asylbescheide in zweiter Instanz entschieden wird – heißt es jedoch: „Die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren von Amts wegen wie auch auf Antrag wieder aufgenommen wird, obliegt gegebenenfalls nur dem zuständigen Richter.“

Alle Entscheidungen des BVwG, in denen Mahringer einbezogen wurde, hätten jedoch der höchstrichterlichen Überprüfung standgehalten – unter anderem, weil „in diesen Verfahren jeweils auch andere Informationsquellen Berücksichtigung fanden“. Gerade in Asylverfahren würden sich die Erkenntnisse auf eine Vielzahl von Quellen stützen. Die Richter würden nie nur ein einziges Gutachten heranziehen.

Kein Entscheidungsstopp

Deswegen kommt es nun auch nicht zu einem Entscheidungsstopp. „In einem Verfahren wegen internationalen Schutzes kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und zweckdienlich ist“, heißt es vom BVwG.

So können Gerichte auch „jede Person, die für fachlich qualifiziert und auch persönlich geeignet erachtet wird, zum Sachverständigen im Verfahren bestellen“. Also könne auch Mahringer theoretisch weiterhin herangezogen werden.

Neuer Gutachter gefordert

Die Neos fordern einen neuen beeideten Gutachter. Denn: „Die Richter haben immer so darauf gepocht, dass sie sich auf Mahringer beziehen können.“ Als geeignete Kandidaten schlägt Krisper die deutschen Experten Friederike Stahlmann oder Thomas Ruttig vor – die aber bisher immer abgelehnt wurden.

Wolfgang Salm von „Fairness Asyl“ meint: „Es ist gut, dass Mahringer mal weg ist. Aber wie hat es überhaupt so weit kommen können, dass das Gericht so eine schlechte Qualität zugelassen hat? Einige Asylwerber haben kein ordentliches Asylverfahren bekommen. Das hinterlässt einen Vertrauensbruch in den Rechtsstaat.“

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