Terrorvorwürfe: IS-Sympathisant (15) wurde freigesprochen

Laut Anklage wollte 15-Jähriger nach erstem Prozess Schusswaffe und Messer kaufen. Haftstrafe wegen gefährlicher Drohung.
Angeklagter von Justizwache bewacht

Am Dienstag ist am Landesgericht Wien zum zweiten Mal binnen acht Monaten wegen terroristischer Straftaten gegen jenen 15-jährigen IS-Anhänger verhandelt worden, der im Zusammenhang mit Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof im Vorjahr zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurde.

Zu den Terrorvorwürfen wurde der Angeklagte freigesprochen, wegen gefährlicher Drohung wurde er jedoch zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Die Terrorismusvorwürfe stimmen nicht“, sagte der äußerlich fast noch kindlich wirkende 15-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Am Erwerb von Waffen sei er nicht interessiert gewesen. Er habe den Staatsschutz provozieren und diesem „ein bisschen Angst machen“ wollen, behauptete der 15-Jährige, der auffälligerweise mit aufgekrempelten Hosenbeinen zu seiner Verhandlung erschien, die von einem größeren Polizeiaufgebot überwacht wurde. Knöchelfreie Hosen dienen in salafistischen Kreisen als Erkennungszeichen und können auf eine strenge Auslegung des Islam hindeuten. 

Verräterische Geste

Als er während einer kurzen Verhandlungspause aus dem Saal gebracht wurde, zeigte der 15-Jährige für die Kameras die sogenannte Tauhid-Finger-Geste. Die erhobene rechte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger steht an sich für das Glaubensbekenntnis zum Islam. Islamistische Gruppen missbrauchen diese Geste als Erkennungsmerkmal für ihre Zwecke. 

Anschlagsabsichten habe er keine im Sinn gehabt, versicherte der Angeklagte. Zugleich räumte er jedoch ein, 2025 „Pläne gegen Schwule“ gehabt zu haben. Er wolle auch „für meinen Gott sterben“, deponierte der Angeklagte.

Der Jugendliche war gegen den ausdrücklichen Willen der Staatsanwaltschaft Wien bereits Ende Oktober auf freien Fuß gekommen. Er wurde aus dem unbedingt ausgesprochenen Strafteil von zwölf Monaten vorzeitig bedingt entlassen. 

„Extremes Risiko“

Die Anklagebehörde hatte sich dagegen ausgesprochen, weil die Anstaltspsychologin der Justizanstalt (JA) Josefstadt ausdrücklich vor ihm gewarnt hatte: Der 15-Jährige trete im Gefängnis gegenüber anderen Mithäftlingen „sehr dominant“ auf und stelle „ein extremes Risiko“ dar. Er versuche, andere zu seiner Ideologie zu bringen. Nur eine islamisch geführte Welt sei „die richtige“, gegen Ungläubige müsse man kämpfen und diese töten, zitierte die Psychologin aus einem Gespräch mit dem Anhänger der radikalen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS).

Der vom IS Begeisterte „bedankte“ sich für die vorzeitige Haftentlassung, indem er sich wenige Tage später in seinem Schlafzimmer vermummt und mit dem erhobenen Tauhid-Finger vor sein Handy setzte und Videos aufnahm, die ihn beim Intonieren von Nasheeds (Sprechgesängen, Anm.) zeigten, in denen der Märtyrertod und Sprengstoffanschläge glorifiziert wurden. Im Hintergrund war eine große Fahne mit der Shahada - dem islamischen Glaubensbekenntnis - zu sehen, mit der er die Wand über seinem Bett drapiert hatte. 

Irritierende Angaben nach Festnahme 

Zwei Wochen später marschierte er in Waffengeschäfte, um laut Anklage Kampfmesser bzw. eine Schusswaffe zu erwerben, was ihm allerdings nicht gelang. Er wurde wegen Gefahr im Verzug neuerlich festgenommen, weil er vom Wiener Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) bei seinem Treiben observiert wurde. 

Unmittelbar nach seiner Festnahme irritierte der 15-Jährige die Beamten mit bereitwilligen Angaben, die seine Nähe zum IS manifestierten. Er wolle „in einem Land leben, wo die Scharia herrscht, zum Beispiel beim Islamischen Staat.“ Wenn er einen Reisepass hätte, „wäre ich schon längst dort.“ Er gab in seiner Befragung weiters an, er habe „einen Hass auf die LGBTIQ“. Paraden dieser Community würden ihn „wütend machen, weil sie sich über den Islam lustig machen“.

Mit vermuteten Beleidigungen gegen seinen Glauben dürfte sich der 15-Jährige überhaupt schwer tun. Da „brennt es in meiner Brust, ich muss ihn (den Islam, Anm.) verteidigen“, gab der Jugendliche in einer Befragung an. In Haft weiter radikalisiert Der Jugendliche hatte sich während seiner ersten Inhaftierung weiter im Sinne der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) radikalisiert. Bei seiner Festnahme wurde von einer „hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen“ ausgegangen. 

Am 19. November wollte der 15-Jährige laut Anklage in einem Army Shop in Floridsdorf ein Kampfmesser erwerben, am 20. November neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen angeblich sogar eine Schusswaffe. „Das Hauptinteresse waren Air Soft-Waffen und Schlagstöcke“, erinnerte sich die Verkäuferin. Sie habe ihm gesagt, „dafür muss man 18 sein. Dann war das kein Thema mehr“, sagte die Zeugin. 

Wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft

Dabei war der 15-Jährige infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um das zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins „bedient“ haben, den er am 21. November in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug. Der IS-Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen. Seither befindet er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. 

In ihrer nunmehrigen Anklage wirft ihm die Staatsanwaltschaft terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB vor. Außerdem soll er einen Mithäftling bedroht haben. „Er wollte seine Kampfkraft dem IS zur Verfügung stellen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Der Angeklagte sei „massivst radikalisiert. Es ist die Gefahr, dass er Anschläge begehen wird, wenn er entlassen wird“, sagte die Staatsanwältin.

Die DSN geht davon aus, dass beim Angeklagten das Risiko „sehr hoch“ ist, dass er „terroristische Gewalt“ begehen wird. Ein entsprechender Bericht wurde in der Verhandlung verlesen. 

Auch in den Jugenderhebungen wird auf einen Hass auf Homosexuelle und Ungläubige verwiesen. Homosexuelle seien „nicht normal“, ein „Schaden für die Menschheit“ und eine „Schande“, hatte der 15-Jährige Sozialarbeitern erklärt. Homosexualität sei „eine Krankheit wie Pädophilie“.

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