Freispruch in Wien: Spenden für IS-Lager keine Terrorhilfe

Die Angeklagte hatte über Spendenkanäle Überweisungen getätigt, die laut Anklage der Terror-Miliz zugute kamen.
Tür zu einem Verhandlungssaal bei Gericht.

Eine 33-Jährige, die zwischen September 2020 und Jänner 2022 mit Überweisungen über Spendenkanäle die radikalislamische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) unterstützt haben soll, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Terrorismusfinanzierung, der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation freigesprochen worden. Der Freispruch erfolgte im Zweifel, betonte der vorsitzende Richter.

Die Überweisungen habe es nachweislich gegeben, hielt der Richter fest. Der Frau sei allerdings nicht nachzuweisen, dass sie diese im Bewusstsein tätigte, damit Mitglieder bzw. Ziele des IS unterstützt zu haben. Mit der vorliegenden Beweislage sei ihre Behauptung nicht widerlegbar, sie habe in syrischen Gefangenenlagern festgehaltene Kinder und nicht die terroristischen Ziele des IS unterstützen wollen. "In Summe ist es nicht ausreichend, mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit einem Schuldspruch vorzugehen", sagte der Richter.

Staatsanwältin akzeptierte Freispruch

Die von Verteidigerin Anna Mair vertretene, bisher unbescholtene 33-Jährige nahm den Freispruch erleichtert zur Kenntnis. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab noch im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.

Die Angeklagte war über Instagram auf Spendenaufrufe aufmerksam geworden. Mit Bildern von darbenden Kindern wurde appelliert, die in den syrischen Gefangenenlagern al-Haul und Roj festgehaltenen Kinder zu unterstützen, die mit IS-Kämpfern verheiratete Frauen zur Welt gebracht hatten. "Ich hab" nicht daran gedacht, dass es um den IS geht. Ich hab" gesehen, jemand engagiert sich. Ich wollte helfen", schilderte die 33-Jährige, selbst Mutter von vier Kindern.

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