In Rotlicht-Szene gehen die Lichter aus
Das Rotlicht-Gewerbe funktionierte immer nach eigenen Gesetzen. Jetzt ist es mit einem von außen konfrontiert, das dem ältesten Gewerbe der Welt in Wien ein massives Lokalsterben bescheren wird. Das neue Prostitutionsgesetz ist seit 1. November des Vorjahres in Kraft und brachte strenge Regeln für den Betrieb eines „Prostitutionslokales“ mit. Nur wenige Lokale werden die baulichen Vorschriften und ebenso wenige Betreiber die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Peter Laskaris ist einer, der sich gute Chancen ausrechnet. Der Rotlicht-Manager ähnelt einem seiner prominentes Gäste. „Falco war immer bei uns“, erzählt der 42-Jährige. Damals war Laskaris ein Kompagnon eines Gürtelkönigs. Heute ist er eine größere Nummer in der Szene, Inhaber des Laufhauses „Red Rooms“ in Wien-Meidling und Manager von zwei weiteren Häusern. Es ist kurz nach Mittag. Laskaris steht wie ein Rezeptionist hinter der Theke, während Männer vorbeimarschieren und in einem seiner 15 „Red Rooms“ verschwinden. Im Vorjahr eröffnete er das „Red Rooms“. „Ich habe alles nach neuen Gesetzen geplant“, sagt er. Laskaris zählt sich selbst zu den Seriösen in der Branche, will alle Vorschriften „auf Punkt und Beistrich erfüllen“. Er zeigt einen dicken Ordner mit allen Unterlagen, die er für die anstehende Prüfung braucht. „Das Gesetz bringt Transparenz“, sagt er. „Aber 50 Prozent“, fügt er hinzu, „werden die Auflagen nicht erfüllen“.
Das ist zwar reine Spekulation. Glaubt man den vorliegenden Zahlen, dann wird sich die Zahl der Animierlokale lichten. Derzeit zählt die Wiener Bundespolizeidirektion sieben Einreichungen von geschätzten 600 Lokalbetreibern. „Es wird einen gewissen Bereinigungsprozess geben“, sagt Peter Goldgruber, Chef der verwaltungspolizeilichen Abteilung. Betroffen sind alle Etablissements, in denen Sex gegen Geld geboten wird. Neue Lokale benötigen den Bewilligungsbescheid sofort, bestehende haben bis Ende Oktober Zeit. „Ansonsten muss der Betrieb stillgelegt werden, bis ein Bescheid vorliegt“, sagt Goldgruber.
Bürokratie
Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass es für viele zeitlich eng wird. Ein Ziviltechniker muss das Lokal begutachten. Das Gutachten wird dann von einem Amtssachverständigen der MA 36 geprüft. Und der Betreiber muss nachweisen, dass er zuverlässig ist. Derzeit hält noch kein Rotlicht-Manager einen gültigen Bescheid in Händen. „Man kann dieses Gewerbe ordentlich führen“, sagt Goldgruber, der dies als Chance sieht, „die Situation von Frauen zu verbessern“. Wer die Bewilligungspflicht ignoriert, muss mit Strafen von bis zu 7000 Euro rechnen.
Szene-Kenner wie Christian Knappik vom Sexworker-Forum befürchtet, dass sich „das Geschäft dadurch in die Illegalität verlagert“. Die Auswirkungen des Gesetzes seien völlig unterschätzt worden, kritisiert er.
Auch Frau Liane glaubt, dass die illegale Wohnungsprostitution steigen wird. „Es werden nur die Großen übrig bleiben, die sich das leisten können“, schimpft sie. Ihr Reich an der Linzer Straße ist überschaubar. Sie vermietet zwei Zimmer. Der nötige Umbau koste ein Vermögen. Das neue Gesetz hat ihr eine Frist gesetzt. „Im Herbst sperr’ ich zu.“
Meldepflicht: Betreiber und Lokale werden genau überprüft
Gesetz Gemäß § 7 des Wiener Prostitutionsgesetzes ist vor Eröffnung eines Lokals eine Prüfung nötig. Bestehende Lokale benötigen bis Ende Oktober den Bescheid. Ein Ziviltechniker muss feststellen, ob die Bauordnung und die spezifischen Anforderungen eingehalten werden. Darunter fallen etwa ein direkter Zugang zur Straße, eine Mindestfläche, Notausgänge. Das Gutachten wird von einem Amtssachverständigen geprüft. Außerdem muss der Betreiber einen Strafregisterauszug vorlegen, darf nicht wegen einschlägiger Straftaten (Menschenhandel, Sexualdelikte) vorbestraft sein, keine offene Haftstrafe haben, u. v. m.
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