Illegale Sonntagsöffnung: So viele Wiener Betriebe flogen auf
Wiener Geschäfte bleiben an den Sonntagen im Mai, an denen der Song Contest über die Bühne geht, voraussichtlich geschlossen. Gespräche dazu im Rathaus verliefen zuletzt ohne Ergebnis.
Die Neos hatten sich für einen Pilotversuch in der Wettsing-Woche ausgesprochen, die SPÖ war nicht begeistert. Die ÖVP kritisierte die Stadtregierung erst vor drei Tagen erneut für ihre Wirtschaftspolitik.
Grundsätzlich gilt bis auf wenige Ausnahmen, dass Betriebe an Sonntagen geschlossen bleiben müssen. Dass sich daran bei Weitem nicht alle halten, zeigte eine KURIER-Anfrage bei der Gruppe Sofortmaßnahmen. Die Gruppe Sofortmaßnahmen ist eine spezielle Einheit der Stadt Wien, die bei akuten Problemen im öffentlichen Raum eingreift. Sie kontrolliert etwa illegale Müllablagerungen, Missstände in Gebäuden oder eben die Öffnungszeiten von Betrieben.
Der ESC wird wohl ohne Sonntags- oder Feiertagsöffnung in Wien über die Bühne gehen.
35 weitere Anzeigen
Heuer fanden bereits zwei Schwerpunktaktionen in dem Zusammenhang statt. 37 Betriebe wurden kontrolliert, mehr als jeder zweite – nämlich 23 – hatten illegal geöffnet. „Es wurden 23 Anzeigen gegen das Öffnungszeitengesetz gelegt, 35 weitere wegen abgelaufener Produkte, fehlender oder falscher Preisauszeichnung“, sagte ein Sprecher der Gruppe Sofortmaßnahmen.
Die Strafen, die die Betreiber zahlen müssen, richten sich danach, ob der Unternehmer zum ersten Mal erwischt wird oder schon häufiger aufgefallen ist. Die höchste Summe, die eingefordert werden kann, beträgt 1.090 Euro. Den Betreibern kann im Fall des Falles auch die Gewerbeordnung entzogen werden.
„Unsere Kontrollen sind notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe sicherzustellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Öffnungszeiten ist keine Option, sondern verpflichtend. Gleichzeitig zeigen die Überprüfungen weitere Missstände, insbesondere im Konsumentenschutz", ergänzte Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen.
Verordnung der Länder
Rechtlich kann das Sonn- und Feiertagsshopping über eine Verordnung der Länder geregelt werden. Das Öffnungszeitengesetz sieht vor, dass es bei besonderem regionalen Bedarf solche Ausnahmen geben kann. Dabei müssen aber auch die zuständigen Interessensvertretungen miteinbezogen werden. So geschehen etwa im Jahr 2008 bei der EURO. Damals hatte man dem Handel – zumindest in bestimmten Branchen – erlaubt, die Geschäfte an vier Sonntagen aufzusperren. Ermöglicht wurde dies nach einer bundesweiten Einigung der Sozialpartner.
Keine Ausnahme
Eine Sonntagsöffnung sei derzeit kein Thema, hieß es aus dem Büro von Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak (SPÖ). Eine „anlassbezogene Aufweichung“ der geltenden Regelung sei nicht notwendig. Eine solche hat es auch beim Song Contest 2015 nicht gegeben, obwohl es auch damals eine Debatte gab.
In der aktuellen Diskussion hatte sich auch die Gewerkschaft GPA eingebracht – und ihre Ablehnung zu Sonntagsöffnungen bekräftigt. Man berief sich auf Umfragen, wonach 60 Prozent der Befragten geöffnete Geschäfte am Sonntag mehrheitlich ablehnen. Diese würde noch weniger Planbarkeit und schlechtere Vereinbarung von Beruf und Familie für Handelsbeschäftigte bedeuten. Auch eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES kam zu einem ähnlichen Ergebnis.
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