Humpelnde Frau verlor Führerschein

Humpelnde Frau verlor Führerschein
Ein Gips oder ein Spezialschuh können zum Verlust des Dokuments führen

Christine B. wollte eigentlich nur einen neuen (Scheckkarten-)Führerschein. Am Ende wurde das für sie zum wochenlangen Behördenlauf. Dabei hätte sie eigentlich gar nicht vorgehabt, Auto zu fahren. Im Wiener Verkehrsamt entzog man der Frau dennoch – rechtlich gedeckt – den Führerschein.

Der kuriose Fall beginnt Mitte Dezember: Die Wienerin Christine B. hat eine Operation am linken Fuß (Hallux und Hammerzehe). Am 27. Dezember nutzt sie den Krankenstand, um das Verkehrsamt aufzusuchen. Wie Tausende andere (siehe Zusatzbericht unten), möchte sie ihr altes Papierdokument gegen das neue, moderne im Scheckartenformat eintauschen. „Mein Mann hat mich mit dem Auto hingebracht“, berichtet sie. Sie zog eine Nummer und humpelte schließlich zum Schalter. „Dort wurde ich zum Amtsarzt verwiesen, der mich untersuchen sollte.“

„Nicht geeignet“

Der Mediziner entzog ihr daraufhin den Führerschein und die Lenkberechtigung. Im Bescheid wurde dies begründet: Die Behörde habe festgestellt, dass Sie derzeit zum Lenken eines Kraftfahrzeuges gesundheitlich nicht geeignet sind.

„Wenn man so zum Verkehrsamt kommt, ist man augenscheinlich nicht in der Lage ein Auto zu lenken“, sagt Manfred Reinthaler, oberster Pressesprecher der Wiener Polizei. „Wer mit Gips kommt oder blind ist, wird zum Amtsarzt geschickt. Das ist, wie wenn man auf der Straße mit einem Gips fährt und angehalten wird.“ Da wird auch der Führerschein entzogen. Reinthaler: „Die Behörde hat die Verpflichtung, hier etwas zu tun.“

Die Juristen des ARBÖ und ÖAMTC erklärten, dass dies rechtens ist, selbst wenn man nicht mit dem Auto fahren möchte. „Es empfiehlt sich einfach nicht, mit einem Gips zur Führerscheinstelle zu gehen“, sagt ARBÖ-Juristin Christine Krandl. „Man muss immer körperlich und geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug zu lenken.“

„Machen wir immer so“

Proteste von Christine B. und ihrem Mann am Verkehrsamt blieben ungehört. „Die Frau am Schalter hat mir gesagt: Ich habe das gestern so gemacht, ich mache das heute so und morgen werde ich das genauso machen“, erzählt die Wienerin.

Wer übrigens mit einem Gips tatsächlich in ein Auto steigt, kann nicht nur den Führerschein verlieren, sondern auch den Versicherungsschutz. „Das ist grundsätzlich eine grobe Fahrlässigkeit“, erklärt Sergius Kahr, Leiter der Kfz/Rechtsschutzabteilung in der Generali. „Die Kaskoversicherung kann da aussteigen.“

Für Christine B. gab es am Donnerstag zumindest ein Happy End: Sie bekam ihren Führerschein wieder.

Der heutige 19. Jänner ist ein wichtiger Stichtag in der EU, für Millionen von Autofahrern treten neue Regeln in Kraft. So werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen Modell ausgegeben, berichtet der ÖAMTC. Diese neuen Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zur Verlängerung ist keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich. Ältere Führerscheine bleiben gültig und müssen nicht umgetauscht werden.

Aus für grünen Ausweis

Auch der grüne Mopedausweis ist Geschichte: Ab sofort gibt es für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge einen richtigen Führerschein mit der Lenkberechtigung für die Klasse AM. Die Ausbildung bleibt gleich. Neu ist für Mopedkandidaten ab dem 20. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung, wie sie derzeit schon für alle anderen Lenkberechtigungen vorgeschrieben ist.

Statt bisher zwei Motorradklassen wird es drei geben, die leistungsmäßig gestaffelt sind. Die kleinste Klasse A1 darf bereits ab 16 Jahren gelenkt werden. Nach zwei Jahren Fahrpraxis und wahlweise sieben Fahrstunden oder einer Praxisprüfung kann man in die nächst höhere Klasse A2 aufsteigen. Unter den gleichen Voraussetzungen wechselt man von A2 in die unbegrenzte Motorradklasse A. Der Direkteinstieg in die Königsklasse ohne Stufenzugang ist ab 24 Jahren möglich.

Auch die Pkw-Anhängerbestimmungen werden vereinfacht. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird lediglich ein Fahrtraining im Ausmaß von sieben Stunden nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der Klasse BE.

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