Heumarkt-Kampf vor Gericht: „Es wird jetzt mühsam!“

Nach vier Stunden Verhandlungszeit platzt Richter Gernot Eckhardt der Kragen: „Es wird jetzt mühsam, ich sehe nicht, wo das hinführen soll!“, rügt er Rechtsanwalt Karl Liebenwein. Als die Gegenseite diese Breitseite höhnisch quittiert, reagiert auch Liebenwein ungehalten: „Können Sie die Kollegen ersuchen, mit dem Lachen aufzuhören?!“ Das wiederum schmeckt Beschwerde-Anwalt Piotr Pyka gar nicht: „Hören Sie auf, mich zu belehren. Lassen Sie mich in Ruhe!“, blafft er zurück. Dem Richter reicht es – er bittet zur Mittagspause.
Wenn es um den Heumarkt geht, gehören derlei Scharmützel wohl zwangsweise dazu. Aber zugleich ist auch viel Show und Eindruckschinden mit dabei – ganz so wie früher bei den legendären Heumarkt-Catchern. Am Montag blieben derlei Emotionsausbrüche vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aber die Ausnahme, vielmehr wurde einen Tag lang meist über (für Laien) undurchschaubare Verfahrensschritte im Bereich des UNESCO-Welterbes gebrütet.
Wie berichtet, geht es jetzt – in der zweiten Instanz – darum, ob das Hochhausprojekt eine UVP (Umweltprüfung) benötigt oder nicht, weil es die Welterbestätte „Wiens historisches Zentrum“ wesentlich beeinträchtigt.
Die Taktik von Liebenwein – Vertreter von Projektwerber Wertinvest – ist bald klar erkennbar: Der Heumarkt wird als nur eines von mehreren beanstandeten Bauprojekten dargestellt; und Welterbe-Koordinatorin Ruth Pröckl vom Kulturministerium soll als Zeugin in Widersprüche verwickelt werden. Die lässt sich aber nicht ins Bockshorn jagen und wehrt sich mitunter auch resolut: „Nein, das habe ich so nicht gesagt!“
Pröckl gibt großteils die bisherige Kritik der UNESCO an dem Projekt wieder und präsentiert ein neues, noch unveröffentlichtes Dokument aus dem Mai 2022, in dem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass das gegenständliche Projekt „inkompatibel“ mit dem Welterbe ist.

So wollen die Investoren ihr Projekt am Heumarkt umsetzen, die Unesco ist dagegen.
Gutachterin ohne Auftritt
Nicht zu Wort kommt indes die Gutachterin Christa Reicher (die ja ihre Heumarkt-Expertise auf Wunsch der Wiener Umweltbehörde abgeändert hat). Aus Zeit-, aber auch Relevanzgründen. Denn BVwG-Richter Eckhardt erklärt, für seine Entscheidung seien die bisherigen Äußerungen des UNESCO-Welterbekomitees wesentlich. Und eventuell bestellt er einen Gerichtssachverständigen. Damit: Verlängerung am Heumarkt.
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