Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Laut Verwaltungsgerichtshof: Heumarkt-Projekt ist UVP-pflichtig

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision eines diesbezüglichen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zurückgewiesen.
Architektonische Visualisierung eines modernen Gebäudekomplexes mit Hochhaus und begrüntem Vorplatz in einer städtischen Umgebung.

Das Bauprojekt der Wertinvest von Michael Tojner am Heumarkt in Wien braucht wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Revision eines diesbezüglichen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zurückgewiesen.

Heißt übersetzt: Sowohl das Vorhaben „Heumarkt Neu 2021“ (also die höhere Variante) als auch das Vorhaben „Heumarkt Neu 2023“ (die niedrigere Variante) sind laut Verwaltungsgerichtshof UVP-pflichtig.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass negative visuelle Auswirkungen des Projekts Heumarkt auf eine Reihe wichtiger Blickpunkte des Welterbes in Wien zur UVP-Pflicht des Projekts führen, dies sogar unabhängig davon, ob die Aberkennung des Welterbestatus droht oder nicht“, betonte Christian Schuhböck von der Umweltorganisation in einer Aussendung. Bemühungen, die UNESCO dazu zu bewegen, Wien von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten zu nehmen, würden sich damit als vollkommen nutzlos erweisen, so Rechtsanwalt Piotr Pyka, der Alliance For Nature im Verfahren vertritt.

Entscheidung über „Rote Liste“

Interessant ist die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt deshalb, weil dieser Tage auch das Welterbekomitee in Busan (Südkorea) unter anderem zum Thema Heumarkt tagt. Das Bauprojekt, das das Areal Hotel Intercontinental/Eislaufverein/Konzerthaus umfasst, stößt seit Jahren auf Unmut der Welterbeschützer. Denn das Vorhaben beinhaltet auch Hochhaustürme, die den UNESCO-Experten trotz mehrfacher Abänderungen immer noch ein Dorn im Auge sind. Seit 2017 befindet sich das historische Zentrum Wiens deshalb auf der „Roten Liste“ der Welterbestätten.

Ob Wien von dieser „Roten Liste“ gestrichen wird, wird aktuell in Busan besprochen. Die Entscheidung dazu soll am Montag fallen.

Wertinvest sieht „Chance“

Von der Wertinvest heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: „Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen nun klargestellt, dass für die vorgelegte Projektvariante ein vereinfachtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen ist.“ Wichtig sei dem Immobilienentwicklungsunternehmen aber auch „die Einordnung der Entscheidungen“: „Der VwGH hat das Projekt nicht inhaltlich beurteilt oder abgelehnt“, heißt es dazu.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof werde zur Kenntnis genommen und die Klarstellung zum vereinfachten UVP-Verfahren werde als Chance gesehen, „Rechtssicherheit Rechtssicherheit für die vorgelegte Projektvariante zu schaffen“.

Reaktionen von ÖVP, FPÖ und Neos

Die ÖVP und FPÖ bezeichneten das VwGH-Erkenntnis als „schwere Niederlage“ für die Stadtregierung. „Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die Warnungen von Experten und internationalen Fachgremien nicht einfach ignoriert werden können“, so ÖVP-Landesparteiobmann Markus Figl und Planungssprecherin Elisabeth Olischar. Es sei „einmal mehr“ deutlich geworden, dass SPÖ und NEOS jahrelang an einem Vorhaben festgehalten hätten, das „rechtlich und städtebaulich von Beginn an höchst problematisch war“, sagte der FPÖ-Wien-Planungssprecher Toni Mahdalik.

Die Neos begrüßen eine UVP, ließen sie in einer Aussendung wissen. „Es ist gut, dass an dieser Stelle nun maximale Transparenz herrscht und alle Umweltauswirkungen gründlich geprüft werden. Unser Ziel war immer klar: Stadtentwicklung und Welterbeschutz sind kein Widerspruch und müssen Hand in Hand gehen“, betonte die Wiener Klubobfrau Selma Arapović.

Kommentare