Ich fühle mich von den Behörden belogen und verlassen", sagt
Rosalies Vater,
Helmut Kratochwil im KURIER-Gespräch. Der Wiener ist seit dem 3. November des Vorjahres auf der Suche nach seiner kleinen Tochter. Damals hatte die Mutter das Mädchen nach einem Besuchstermin nicht zum vereinbarten Treffpunkt zurückgebracht – obwohl oder gerade weil dem Kindsvater damals vorübergehend die alleinige Obsorge zugesprochen worden war. Als
Rosalie verschwand, setzten sich gleich die Mühlen der Behörden in Gang, die aber ziemlich schnell an Geschwindigkeit verloren. "Es hat zwei Monate gedauert, bis per
Haftbefehl nach meiner Ex-Partnerin gesucht wurde", klagt
Kratochwil. Weil dem Vater das komisch vorkam, reichte er eine Beschwerde bei der
Volksanwaltschaft ein, die seine Bedenken nun bestätigte. "Nach Ansicht der
Volksanwaltschaft scheint tatsächlich eine Säumigkeit vorzuliegen", steht in einem Schreiben zu dem Fall.
Feiertage als Bremse
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am 4. November 2014 die Festnahme der Mutter beantragen wollen. Da es aber im Gesetz vorgesehene Berichtspflichten an die Oberstaatsanwaltschaft gibt, wurde die Festnahme erst am 13. Jänner 2015 bewilligt. Oberstaatsanwalt Michael Klackl: "Wir wurden am 16. Dezember durch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst. Berechnet man mit, dass die Weihnachtsfeiertage in den Zeitraum fallen, ging es eigentlich recht zügig." Zudem seien laut dem Oberstaatsanwalt keine konkreten Anhaltspunkte über eine Gefährdung des Kindeswohls vorgelegen.
Anders sieht die
Volksanwaltschaft die Sachlage.
Markus Huber, der sich mit dem Fall beschäftigt, erklärte dem KURIER gegenüber, dass es unter solchen speziellen Umständen durchaus schneller gehen könnte: "Wenn man möchte, kann das auch binnen zwei Tagen funktionieren." Ein weiterer Punkt, den Vater
Helmut Kratochwil schwer kritisiert, ist, dass noch immer nicht öffentlich nach der Mutter gesucht wird. "Ich habe über eigene Recherchen herausgefunden, dass meine Tochter im Februar in
Wien war. Aber solange das Foto der Mutter nicht veröffentlicht wird, wird sich auch kein Zeuge bei der
Polizei melden. Ich verstehe nicht, warum die Behörden das blockieren", sagt
Kratochwil.
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