Der göttliche Erlöser fehlte: 14 Monate Haft für "Puber"

Der Angeklagte Schweizer Graffiti-Sprayer "Puber" am Landesgericht in Wien.
Renato S. richtete laut Urteilsspruch aber nur einen Schaden von unter 50.000 Euro an.

Wo ist jetzt der göttliche Erlöser?", fragt Richter Wilhelm Mende. Aber er erscheint offenbar nicht.

Mauer für Mauer, Kirche für Kirche, Stromkasten für Stromkasten wurden die Puber-Schriftzüge am zweiten Prozesstag im Wiener Landesgericht durchgegangen. Doch nicht alle Beteiligten und Zeugen kamen zur Verhandlung. Die vom Richter gemeinten "Schwestern des Göttlichen Erlösers" aus der Kaiserstraße etwa nahmen nicht teil. Obwohl sich die meisten Zuhörer bei 232 Fakten, die über Stunden Stück für Stück durchgekaut wurden, eine Erlösung erhofft hätten.

Bei jedem Faktum wurde durchgekaut, wie Puber geschrieben wurde, wie hoch der Schaden sein könnte und vieles mehr. Die Polizei lieferte teilweise Nachtaufnahmen ohne Blitz, mitunter war wenig zu erkennen. Nur der Schriftzug "PuBeR" wird Renato S. (30) zweifelsfrei zugerechnet. Bei anderen Schreibformen wie "PUBER" gibt es Zweifel. Auf einem "Puber"-Tag wurde "Superschaas" drübergeschmiert. Das war S. offenbar nicht – weder das eine, noch das andere. Kurios war ein Schriftzug auf einer Trafik, der mit "Plakatieren verboten" überklebt war.

Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer den Schweizer als Urheber aller Schriftzüge: "Er hat zu allen Stilen irgendwann gesagt, das könnte von ihm sein. Also könnten alle von ihm sein."

Der Anwalt von S. betonte hingegen, dass es keinen "Herrn Puber" gebe. Renato S. will nicht erklären, was Puber eigentlich bedeutet, entschuldigt sich aber zumindest "für den Blödsinn".

Urteil (rechtskräftig): 14 Monate Haft, davon vier unbedingt. Ihm werden nur die PuBeR-Tags angelastet. Er wird nicht an die Schweiz ausgeliefert. Obwohl ihn dort ein Verfahren mit einer sechsstelligen Schadenssumme droht, gibt es kein Auslieferungsersuchen.

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