Mit Glasscherbe in Hals gestochen: Drei Jahre Haft

Schriftzug Landesgericht für Strafsachen auf dem Gebäude
Die 42-Jährige attackierte zu Weihnachten ihren damaligen Lebensgefährten. Sie habe Todesangst gehabt, sagte sie.

Es war am Weihnachtsabend im vorigen Jahr, als eine 42-Jährige ihrem damaligen Lebensgefährten mit einer 14 Zentimeter langen Glasscherbe viermal in Kopf und Hals gestochen haben soll. Am Mittwoch musste sich die Angeklagte deshalb wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten.

Die Beschuldigte sowie auch ihr 50-jähriger Ex-Partner sprachen im Gerichtssaal von einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der Verteidiger der 42-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger, erläuterte, dass seine Mandatin an diesem Tag von ihrem Partner „durch die ganze Wohnung gedroschen worden sei“.

„Hab’ Augen zugehabt“

Die 42-Jährige selbst sagte, sie habe an diesem Tag geglaubt, von ihrem Mann erschlagen zu werden. Sie hatte zum Tatzeitpunkt 3,2 Promille im Blut, war laut Sachverständigengutachten aber zurechnungsfähig, da sie an Alkohol in diesen Mengen gewohnt war.

Dass sie den 50-Jährigen verletzt habe, stritt sie nicht ab. „Ich habe die Augen zugehabt, weil ich ständig seine Schläge bekommen habe. Ich habe nach irgendwas gegriffen. Ich habe das genommen, was ich in die Finger bekommen konnte“, schildert sie den Vorfall.

Auch der 50-Jährige kam zu Wort. Eine Auseinandersetzung vom Vortag sei neuerlich aufgeflammt. An diesem Tag sei er ambulant in einem Spital behandelt worden, weil ihm die Angeklagte Schläge auf den Kopf verpasst haben soll. „Ich habe öfters die Sterndln gesehen. Aber das war wie ein Stromschlag“, schilderte der Mann den Geschworenen.

"Wie ein wild gewordener Vampir"

Am Folgetag sei es neuerlich eskaliert, nachdem er den Christbaum aufgeputzt hätte. Es habe „Eifersuchtsstress“ gegeben, seine damalige Partnerin hätte ihm wieder einmal eine Affäre vorgehalten, sich dann auf ihn gestürzt, zu Boden gerungen, sich auf ihn gesetzt und mit einer Scherbe angegriffen.

Am Boden im Wohnzimmer lagen laut Anklage mehrere Glasscherben herum – ein Resultat eines vorangegangenen Streits, bei der die verglaste Scheibe der Wohnzimmertür zerstört worden war. Die Angeklagte habe „wie ein wild gewordener Vampir“ agiert, behauptete der 50-Jährige: „Sie ist nicht zu bändigen.“

Drei Jahre Haft

Der Verteidiger bezeichnete diese Darstellung als völlig unglaubwürdig, indem er darauf verwies, dass der Mann 1,96 Meter groß und 85 Kilogramm schwer sei. „Sie sind zwei Meter und haben sich gegen die Frau nicht gewehrt? Das wollen Sie uns wirklich weismachen?“, fragte Arbacher-Stöger. „Sie ist stark wie ein Bär, wenn sie rasend wird“, konterte der 50-Jährige. Er sei dagegen “kein Frauenschläger“.

Das Urteil: Drei Jahre Haft für die Frau.

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