GIS-Gebühr nicht bezahlt und Gerichtsvollzieher bedroht: Wiener verurteilt

Landesgericht für Strafsachen Wien
Acht Monate bedingt für Brief ans zuständige Bezirksgericht nach Disput mit Gerichtsvollzieher. Angeklagter: „Habe den starken Mann markiert.“

Nach einer schriftlichen Drohung gegen das Bezirksgericht Leopoldstadt ist ein 48-Jähriger am Mittwoch vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Historiker hatte die Aussetzung eines gegen ihn geführten Exekutionsverfahrens „bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag“ verlangt. Andernfalls werde er sich eine Schusswaffe zulegen und „das Zeug mit Händen und Füßen verteidigen“.

Die GIS hatte gegen den Mann Exekution betrieben, nachdem er seit längerem seine GIS-Gebühren nicht bezahlt hatte. Er sei von diesen „nicht mehr befreit“ gewesen, „obwohl ich befreit hätte sein müssen“, bemerkte der Angeklagte unter Verweis auf seine finanzielle Notlage. Er könne sich weder Frau noch Kinder leisten und habe schon seine Haushalts- und Rechtsschutzversicherung gekündigt gehabt. Auf Fernsehgerät bzw. Computer habe er aber nicht verzichten können.

Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung gelassen

Am 21. Dezember 2020 läutete es um 6.30 Uhr an der Wohnung des 48-Jährigen. „Der Gerichtsvollzieher stand zu einer unangebrachten Zeit vor der Tür. Ich war im Pyjama, unrasiert, ungewaschen“, schilderte der Mann der Richterin. Der Gerichtsvollzieher habe ihm einen Beschluss unter die Nase gehalten und „Erbstücke meiner Großtante und meiner Mutter“ mitnehmen wollen.

Das alles habe ihn „etwas verärgert“. Er habe den Exekutor nicht in die Wohnung gelassen, sich an seinen Schreibtisch gesetzt und einen Brief ans zuständige Bezirksgericht Leopoldstadt aufgesetzt, der „etwas flapsig formuliert war“, wie der 48-Jährige darlegte.

"Schreiben unangebracht"

In dem Schreiben warnte der Historiker das Gericht vor „weiteren Zwangsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers“. Er werde gegen diesen vorgehen, „falls der maskierte Mann (bei seinem frühmorgendlichen Besuch während des Lockdowns trug der Gerichtsvollzieher eine FFP2-Maske, Anm.) in der Nacht wiederkommt“. Notfalls werde er „dem maskierten Räuber eine rein hauen“ und ihn anschließend „mit vorgehaltener Waffe der Polizei übergeben“, kündigte der 48-Jährige in seinem zweiseitigen Schreiben an.

„Ich bin mir bewusst, dass das unangebracht war“, räumte er im Rückblick ein. Er habe „den starken Mann markiert“. Andererseits gehöre das gesamte Inventar seiner Wohnung seinem Stiefvater, der 77 Jahre alt sei und mehrere Operationen hinter sich habe: „Aus meiner Sicht musste ich das Eigentum meines Stiefvaters verteidigen. Dass da was wegkommt, kann ich nicht zulassen.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach langwieriger Beratung mit seinem Verfahrenshelfer erbat der Historiker Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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